Dobrindts Vorhaben kommt zu spät und greift viel zu kurz. Vor allem ein entscheidender Punkt fehlt vollkommen. In COMPACT-Spezial «Mädchen, Messer, Morde» zeigen wir auf, warum die Migrationspolitik gescheitert ist und geben den Opfern Stimme und Gesicht. Hier mehr erfahren.

    Sieben Wochen nach dem islamistischen Anschlag den Berliner CSD legt die Bundesregierung einen 10-Punkte-Plan vor – angeblich zur Stärkung der Sicherheit und Bewahrung der Freiheit. Warum Merz & Co. das  jetzt erst einfällt, ist unklar. Hat es nicht schon vorher genug Tote gegeben, sei es 2016 auf dem Berliner Weihnachtsmarkt, 2024 auf dem Solinger Stadtfest oder im Februar 2025 per Pkw auf eine Gewerkschaftsdemo? In COMPACT-Spezial «Mädchen, Messer, Morde» zeichnen wir die ganze Blutspur seit 2015 nach die Politik hätte längst handeln müssen.

    Anscheinend wurden Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) aber erst durch den Berliner Terror in Aktion versetzt. Am 25. Juli rammte der Islamist Abdul Ballout beim Christopher-Street-Day im Großen Tiergarten mehrere Personen mit einem Kleinbus und griff anschließend Passanten mit einer Machete an. Eine Frau kam ums Leben, 31 weitere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Später erschoss eine Spezialeinheit der Polizei den Täter in einer Kleingartenkolonie. Die Umstände geben bis heute Rätsel auf.

    Zwischenüberschrift

    Das sind die 10 Punkte aus dem neuen Papier von Dobrindt und Hubig:

    1. Erweiterung des Straftatbestands des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen

    Wer Fahnen und Videos des Islamischen Staates (IS) oder anderes Terror-Werbematerial verbreitet, kann bisher oft nur dann nach dem Strafgesetzbuch bestraft werden, wenn die Gruppe auf einer bestimmten EU-Liste steht. Beim IS greift das oft nicht richtig. Die Terrororganisation ist in Deutschland zwar verboten – aber rechtlich läuft das bisher über das Vereinsgesetz, und das ist schwächer. Künftig soll Propaganda für den IS und andere ausländische Terrorgruppen direkt unter den schärferen Straftatbestand des § 86 StGB fallen.

    2. Strafrechtliche Hochstufung besonders gefährlicher, insbesondere mit Messern begangener Körperverletzungen

    Wer jemanden mit einem Messer oder einem vergleichbaren Werkzeug so angreift, dass Lebensgefahr oder schwere Gesundheitsschäden drohen, muss künftig mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr rechnen, weil solche Taten nicht mehr nur als Vergehen, sondern als Verbrechen eingestuft werden. Man fragt sich: Wie kann es sein, dass dies nicht schon vorher selbstverständlich war?

    3. Notwendige Anpassungen des Jugendgerichtsgesetzes

    Bei 18- bis 21-jährigen Tätern bleibt das Jugendstrafrecht möglich, künftig soll dies aber enger gefasst werden. Gerichte müssen künftig begründen, warum sie es anwenden, und eine Bewährung nur noch zulassen, wenn die Sicherheit der Allgemeinheit nicht dagegen spricht. Außerdem sollen Heranwachsende schon vor dem Urteil in Kurse oder Heime geschickt werden können. Terror- und Staatsschutzfälle sollen künftig bei spezialisierten Jugendgerichten landen.

    4. Stärkere Berücksichtigung von Sicherheitsinteressen bei Bewährungsentscheidungen

    Unter diesem Punkt steht, dass das Gericht bei einer Strafaussetzung zur Bewährung ab einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten ausdrücklich auch das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit berücksichtigen muss, nicht nur die Verteidigung der Rechtsordnung.

    5. Gewährleistung des Informationsflusses zwischen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Justizvollzugsanstalten

    Polizei und Verfassungsschutz sollen ihre Einschätzungen zu Gefährdern künftig zuverlässig an Staatsanwaltschaft und Gericht weitergeben. Auch Gefängnisse müssen melden, wenn sich jemand in Untersuchungshaft radikalisiert, damit das Gericht von einer Bewährung weiß.

    6. Befugnis zur Sicherung von Verkehrsdaten auch für die Länderpolizeien

    Künftig sollen auch die Landespolizeien Telekommunikationsanbieter im Einzelfall verpflichten können, Verkehrsdaten zu sichern – also wer wann mit wem telefoniert oder geschrieben hat. So bleiben die Spuren erhalten und können später ausgewertet werden, statt schon gelöscht zu sein.

    7. Einheitliche Standards für die elektronische Fußfessel und Präventivgewahrsam 

    Bekannte Gefährder sollen künftig öfter eine elektronische Fußfessel tragen, damit die Polizei weiß, wo sie sich aufhalten. Nur wenn verdeckte Beobachtung besser ist, soll darauf verzichtet werden. Außerdem sollen Gefährder öfter vorsorglich in Gewahrsam genommen werden können.

    8. Verstärkte Strafverfolgung von Terror-Unterstützern und -Finanziers

    Wer Geld für Terrorgruppen sammelt, soll künftig schon mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, bevor er direkten Kontakt zur Gruppe hat oder das Geld weiterleitet. Bisher greift das oft erst später. Zugleich sollen Vereine mit Auslandsbezug Zahlungen aus dem Ausland über 10.000 Euro offenlegen.

    9. Stärkung der Prävention

    Internetplattformen sollen stärker gegen extremistische Inhalte vorgehen, auch wenn der Anbieter im Ausland sitzt. Zusätzlich will der Staat politische Bildung, Arbeit in muslimischen Gemeinschaften und digitale Gegenangebote für Jugendliche zum Beispiel über die Bundeszentrale für politische Bildung anbieten. Also im Klartext: Ein weiterer Fall von Symptom-Doktorei.

    10. Effektivere Deradikalisierung

    Bund, Länder, Jugendämter, Polizei und Beratungsstellen sollen besser zusammenarbeiten, am besten über neue Koordinierungsstellen. Außerdem soll es mehr Schulungen geben, damit Behörden und Berater Informationen rechtssicher austauschen können.

    Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein Großteil der Punkte widmet sich der Symptombekämpfung, nicht den Ursachen. Wer fest entschlossen ist, einen Anschlag zu begehen, lässt sich davon allein nicht aufhalten. Der Plan justiert Werkzeuge nach, die es oft schon gab. Wo aber bleibt der Punkt mit konsequenten Abschiebungen?

    Ein Land im Ausnahmezustand – doch die Politik handelt nur zögerlich. In COMPACT-Spezial «Mädchen, Messer, Morde» zeigen wir auf, warum die Migrationspolitik gescheitert ist und geben den Opfern Stimme und Gesicht. Hier bestellen.

     

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