Der Ahriman-Verlag in Freiburg wehrt sich weiter gegen rufschädigende Verleumdungen. Es ist wichtig, sich nicht einschüchtern zu lassen. Die junge Journalistin Julia Ruhs stellt in ihrem Buch „Links-grüne Meinungsmacht“ dar, wie die Hebel der Mächtigen funktionieren. Hier mehr erfahren.

    Der stets ganz besonders und ausdrücklich um die Wahrheit verpflichtete Ahriman-Verlag hatte eine Unterlassungsklage gegen die Soros-nahe Kölner Webseite Perspektive angestrengt. Der Verlag aus Freiburg im Breisgau, der seit Jahrzehnten auch für seine jüdischen Autoren bekannt ist, will sich auf diese Weise gegen den Vorwurf zur Wehr setzen, er veröffentliche „regelmäßig antisemitische Bücher“.

    Schon bei der öffentlichen Verhandlung vor dem Landgericht Freiburg vor wenigen Monaten berichteten mehrere Besucher vom Gefühl, dass das Urteil habe bereits „in der Schublade gelegen“. Es schien, als hätten sich die Richter schon vor der Verhandlung auf eine Klageabweisung verständigt. Der Vorwurf falle unter die „geschützte Meinungsäußerung“.

    Infame Verleumdungen

    Auf die eigentliche Frage, ob es in Ahriman-Büchern nun antisemitische Äußerungen gibt oder eben nicht, wurde gar nicht eingegangen. Vielmehr ging es um juristische Begriffsklärungen wie „Tatsachenbehauptung“, „Meinungsäußerung“ oder „Schmähkritik“.

    Es trat ein, was schon befürchtet worden war. Aus einer seinerzeitige Presseerklärung des Verlages: „Das Landgericht Freiburg hat die Klage des Ahriman-Verlages gegen die Soros-nahe Internetplattform Perspektive abgewiesen und stellt den infamen Verleumdern damit einen Freibrief für die Verbreitung ihrer Lügen und Schmutzanwürfe aus. Natürlich gehen wir gegen dieses Schandurteil in Berufung.“

    Der Ahriman-Verlag argumentiert: Die Vorwürfe zielten „auf substanzielle Schädigung, letztlich Vernichtung unseres Verlages – man denke an Nichtzulassung zu Buchmessen, Anzeigenzensur und drohende Gewaltakte, für die eine derartige Stigmatisierung Stichwort und Vorwand liefern soll“. In der Ahriman-Erklärung heißt es weiter:

    „In unseren Veröffentlichungen findet sich keine einzige antisemitische Äußerung, dafür zahllose gegenteilige! Deshalb stehen wir in der Pflicht, nicht nur unseren eigenen Ruf, sondern auch die Ehre unserer Autoren, insbesondere die unserer zahlreichen jüdischen, zu verteidigen. Etliche von ihnen waren selbst Opfer von Verfolgung im ‚Dritten Reich‘, haben dort Entrechtung und schwerste Misshandlung erlitten oder persönlich unter Einsatz ihres Lebens die antisemitische Gewaltherrschaft Hitlers bekämpft (wie Bernard Goldstein, Führer des Warschauer Ghetto-Aufstandes, oder Leopold Trepper, Leiter der ‚Roten Kapelle‘). All diese Autoren berichten in ihren bei Ahriman erschienenen Büchern über das Grauen des antisemitischen Nazi-Regimes.“

    Weiter: „Auf unsere Einladung hin haben etwa der 1939 in letzter Minute dem Naziterror entkommene Bert Wallace und der renommierte Talmudphilologe Professor Hyam Maccoby (inzwischen verstorben) in zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen ihre bei Ahriman verlegten Schriften vorgestellt, ebenso der Direktor des Simon-Wiesenthal-Zentrums in Jerusalem, Dr. Efraim Zuroff, der persönlich neben anderen beim Gericht gegen den lügnerischen und ehrabschneidenden Schmutzanwurf protestiert hat.“

    Beweise bleiben aus

    In der Urteilsbegründung wird keine einzige antisemitische Äußerung in irgendeiner Veröffentlichung des seit über 40 Jahren bestehenden Ahriman-Verlages aufgezeigt. Vielmehr wird wortreich das „Recht auf Meinungsfreiheit“ auch im Bereich von Verleumdungen bemüht. O-Ton: „Vorliegend kommt es nicht darauf an, ob für die Meinungsäußerung eine ausreichende Tatsachengrundlage gegeben ist.“ Das will der Ahriman-Verlag so nicht hinnehmen: „Selbstverständlich ist eine wissentliche Behauptung falscher Tatsachen, vulgo Lüge, die in gezielt denunziatorischer, schädigender Absicht verbreitet wird, keine ‚Meinung‘ (so wenig wie ein Aufruf zur Gewalt) und damit nicht durch Artikel 5 GG gedeckt!“

    Mit diesem Urteil stellt das Gericht aus Sicht des Verlages den Verleumdern einen Freibrief für ihre Lügen aus, die natürlich genausowenig von Artikel 5 GG gedeckt sind wie Aufrufe zur Gewalt. Der Ahriman-Verlag hat im Dezember 2025 dagegen Berufung beim OLG Karlsruhe (Az. 14 U 120/25) eingelegt, die Verhandlung in zweiter Instanz und die Entscheidung wurde jetzt für den 8. September 2026, 14 Uhr anberaumt.

    Ausgerechnet jetzt erscheint, herausgegeben vom Bundesamt für Verfassungsschutz, eine Broschüre mit dem Titel Versteckte Botschaften – Antisemitische Codes und Chiffren. In pseudosachlichem Inquisitorenton wendet man sich an „Lehrer“ und „pädagogisches Fachpersonal“ sowie an „interessierte Bürger“, will also Gesinnungsschnüffelei und allgemeines Denunziantentum bereits an Schulen, aber keineswegs nur dort, anheizen und anleiten.

    Zweifelhafte Code-Knacker

    Auf etwa 80 (!) steuergeldbezahlten Seiten werden darin zahlreiche Bilder, Worte und Namen aufgelistet, die – so behauptet dieser neuzeitliche „Hexenhammer“ – angeblich Teil einer angeblichen antisemitischen Geheimsprache seien, die angeblich benutzt würde, um angeblichen Antisemitismus zu verschleiern und durch diese „Täuschung“ und „Tarnung“ strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Liste dieser angeblichen „Geheimzeichen“ ist lang und vor allem beliebig! Mit ihr lässt sich bei Bedarf jedem, aber wirklich jedem, das Totschlagwort „Antisemit“ anhängen. Beispiele: „Ostküste“, „Wall Street“, „Globalismus“, „Eliten“, „Siegermächte“ usw.

    Die von den Verleumdern herbeigezerrten „Belege“ für einen angeblichen „Antisemitismus“ bei Ahriman beziehen sich ausschließlich auf sachliche Kritik an Soros´politischen Machenschaften, etwa an der von ihm maßgeblich mitinitiierten „Migrationsagenda“, wozu er sich im übrigen offen und stolz bekennt. Wir werden sehen, wie unabhängig das nächste Gericht am 8. September entscheiden wird. Die Verleumdung zielt auf nicht weniger als die Existenzvernichtung des Ahriman-Verlages.

    Das Verfahren hat als Musterprozess exemplarischen Charakter, das Urteil mit Sicherheit Signal- bzw. Vorbildwirkung. Es geht mitnichten um Antisemitismus-Bekämpfung, sondern um die Zerstörung der Meinungsfreiheit mittels willkürlicher, frei erfundener „Antisemitismus“-Verleumdungen!

    Verhandlungstermin am Oberlandesgericht: 8. September 2026, 14:00 Uhr OLG Karlsruhe in 79098 Freiburg, Salzstr. 28, Sitzungssaal 1, 2. OG.

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