Stephan Kramer, Chef des Verfassungsschutzes in Thüringen, verlangt nach bundesweiten Wahlausschüssen, die dann AfD-Kandidaten mit dem Vorwurf mangelnder Verfassungstreue stoppen könnten; so wie in Niedersachsen bereits praktiziert. Jetzt lassen sie alle Hemmungen fallen. Um einen undemokratischen Umgang mit der AfD geht es auch im Buch von Tino Chrupalla mit dem Titel: „Handwerk. Meister. Politik.“ Sehr aufschlussreich. Hier mehr erfahren.

    Kramer trat jetzt beim Podcast „AfD vor Gericht“ auf und sonderte dort auf unnachahmlich arrogante Art und Weise Sätze ab, wie: „Was gilt beim Parteiverbot wie bei anderem auch ? Man redet nicht darüber, man macht es.“ Quasi als Überbrückung könne man jetzt schon mit geeigneten Mitteln gegen die Blauen vorgehen. Dazu gehöre etwa der Entzug des passiven und aktiven Wahlrechts oder der Einsatz von Wahlausschüssen nach niedersächsischem Vorbild, die dann über die AfD-Kandidaten und deren Verfassungstreue richten.

    Wählerbeschimpfung

    Der erwähnte Podcast will ein eventuelles AfD-Parteiverbotsverefahren aus juristischer Sicht begleiten und entsprechende Fakten zusteuern. Kramer bejammert in dem 50-Minuten-Gespräch, dass die Bürger immer wieder „Extremisten in die Parlamente wählen“ würden. Dies sei kein sinnvoller und kluger Umgang mit der eigenen Stimme, mahnt er oberlehrerhaft.

    Weil die Menschen so unklug seien, müsse er mit seinen Leuten nun die Kastanien aus dem Feuer holen und die UnsereDemokratie vor der AfD retten; so ungefähr lautet seine Erzählung. Aus seiner Sicht sei es beispielsweise problemlos möglich, Björn Höcke das aktive und passive Wahlrecht zu entziehen. Kramer: „Ich habe es mich gefragt. Ich bin immer noch nicht weiter, warum man es nicht gemacht hat.“ Und dann:

    „Es muss gar nicht erst zu einem Parteiverbotsverfahren kommen, die wehrhafte Demokratie ist schon viel früher mit Abwehrmechanismen auf einem ganz anderen Niveau eingestellt.“

    Spätestens hier müssten bei Freunden des Rechtsstaates alle Alarmglocken läuten. Eine solche Denkweise ist zutiefst undemokratisch und verhöhnt darüber hinaus die Wähler. Kramer aber ist gar nicht zu bremsen, will AfD-Kandidaten von Wahlen ausschließen, sobald Willkür-Gremien Zweifel an deren Verfassungstreue wittern. Und so stellt sich der selbsternannte Hüter der Verfassung das vor: „Entweder der Verfassungsschutz merkt selber: ,Oh, da taucht jemand auf, der möchte auf eine Wahlliste‘, dann schreibe ich dem Wahlvorstand schon mal vorsorglich, wir hätten da was anzubieten. Oder aber, die Wahlvorstände fragen uns an.“

    Empörte Bürger? Egal!

    Ein solches Vorgehen wurde gerade erst in Niedersachsen praktiziert, wo reihenweise AfD-Kandidaten von der Kommunalwahl ausgeschlossen worden sind. Einfach so. Empörte Bürger interessieren Kramer dabei am wenigsten: „Na klar sind die Wählerinnen und Wähler dann nicht begeistert. Aber hier geht’s nicht darum, wofür jemand begeistert ist, sondern darum, ob das rechtsstaatlich sauber gelaufen ist oder nicht.“

    Kramer kritisiert sogar, dass Robert Sesselmann, der bislang einzige AfD-Landrat, damals überhaupt zur Wahl zugelassen worden war. Dass er kandidieren konnte, erschwere heute den Mechanismus, AfD-Kandidaten von Wahlen fernzuhalten, beschwert der Thüringer Verfassungsschützer
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    Stephan Kramer, seit 2015 Chef der Schlapphut-Behörde in Thüringen, ist intern höchst unumstritten. Er soll sein Amt willkürlich und nach partei- und machtpolitischen Interessen geführt haben. Vorwürfe wie Geheimnisverrat und auch die Androhung körperlicher Gewalt gegen Mitarbeiter standen zuletzt im Raum.

    Um einen undemokratischen Umgang mit der AfD geht es auch im Buch von Tino Chrupalla mit dem Titel: „Handwerk. Meister. Politik.“ Sehr aufschlussreich. Hier bestellen.

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