Dass Frauke Brosius-Gersdorf vor einem Jahr ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht zurückzog, erweist sich zunehmend als Segen. Jetzt will sie soziale Medien kontrollieren. Unser Aufklärungspaket „1.000 Seiten BRD-Diktatur“ deckt auf, was hier gespielt wird. Jetzt erhältlich für 14,99 Euro statt für 79,75 Euro. Hier mehr erfahren.

    Wieder einmal meldet sich mit mitteilungsbedürftige Frauke Brosius-Gersdorf zu Wort. Noch immer bejammert die ihre gescheiterte Wahl zur Bundesverfassungsrichterin vor etwa einem Jahr. Dabei setzt sie nicht etwa auf Selbstkritik, sondern auf die Frage, wie künftig verhindert werden könne, dass Kandidaten durch angeblich „unsachliche und unfaire Kampagnen“ unter Druck geraten. So äußerte sie sich jetzt in einem ZDF-Interview.

    Einmaleins der Demokratie

    Was sie übersieht: In einer funktionierenden Demokratie gehört es gerade zum Wesen einer öffentlichen Kandidatur für das höchste deutsche Gericht, dass die Person, ihre wissenschaftlichen Positionen und ihre politischen Auffassungen kritisch hinterfragt werden dürfen. Wer für ein Amt mit erheblicher verfassungsrechtlicher Macht kandidiert, kann nicht erwarten, dass die öffentliche Diskussion nur in den Grenzen stattfindet, die er selbst als sachlich angemessen empfindet.

    Brosius-Gersdorf spricht nun von einer möglichen „staatsfernen Behördenaufsicht“ über neue und soziale Medien. Da müssen alle Alarmglocken läuten! Denn entscheidend ist nicht das Etikett, sondern die Macht, die eine solche Institution tatsächlich erhalten würde. Wer entscheidet künftig, was eine „unfaire Kampagne“ ist? Wer legt fest, wann scharfe Kritik noch zulässig und wann sie bereits rechtswidrig oder missbräuchlich ist? Und wer kontrolliert wiederum die Kontrolleure?

    Gerade bei einer Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht sollte man bei solchen Vorschlägen besonders genau hinsehen. Meinungsfreiheit lebt nicht davon, dass Behörden zwischen erwünschter und unerwünschter Kritik unterscheiden. Sie lebt davon, dass auch zugespitzte, polemische und unangenehme Meinungen grundsätzlich ausgehalten werden müssen, solange die Grenze zur Rechtswidrigkeit nicht überschritten wird.

    Wo bleibt Selbstkritik?

    Noch problematischer wird es, wenn eine persönliche politische Niederlage zum Ausgangspunkt für institutionelle Reformforderungen herhalten soll. Die Tatsache, dass eine Kandidatin nicht die erforderliche politische Unterstützung erhält, ist normaler Bestandteil des demokratischen Verfahrens. Man kann aber nicht aus dem eigenen Scheitern ableiten, dass das Verfahren oder die öffentliche Debatte so verändert werden müsse, dass sich ein ähnlicher Ausgang künftig nicht wiederholt.

    Auch die Forderung nach einer Klarnamenpflicht, die Brosius-Gersdorf im Interview offensiv teilte, verdient eine kritische Betrachtung. Natürlich gibt es im Netz Beleidigungen, Verleumdungen und gezielte persönliche Angriffe. Dagegen existieren bereits rechtliche Möglichkeiten. Eine allgemeine Identifizierungspflicht aller Nutzer würde jedoch zugleich Menschen treffen, die aus guten Gründen anonym bleiben wollen: Whistleblower, Beschäftigte, Opfer von Stalking oder Menschen, die sich aus Angst vor beruflichen oder persönlichen Konsequenzen politisch äußern.

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    Besonders interessant ist schließlich Brosius-Gersdorfs Forderung, künftig wieder den Richterwahlausschuss einzusetzen und allen Bundestagsfraktionen ein Vorschlagsrecht einzuräumen. Auch hier stellt sich die Frage, ob es tatsächlich um eine grundsätzliche Verbesserung des Verfahrens geht oder ob nachträglich die politischen Bedingungen verändert werden sollen, unter denen eine bestimmte Kandidatin gescheitert ist.

    Mehr Regulierung, mehr Kontrolle

    Eine Demokratie muss nicht verhindern, dass Kandidaten scheitern. Sie muss gewährleisten, dass über sie offen gestritten werden kann. Das eigentliche Problem liegt deshalb womöglich an einer ganz anderen Stelle: Wer eine Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht übernimmt, muss bereit sein, sich einer besonders intensiven öffentlichen Prüfung zu stellen. Dazu gehören Zustimmung, Ablehnung, Kritik und auch eine Berichterstattung, die man selbst für unfair hält.

    Die Antwort auf unbequeme Berichterstattung darf jedenfalls nicht in mehr Aufsicht, mehr Regulierung und mehr Kontrolle gesucht werden. Denn ausgerechnet beim Streit über die Grenzen der Meinungsfreiheit sollte man sich daran erinnern, dass eine freie Gesellschaft Kritik nicht dadurch schützt, dass sie sie beaufsichtigt. Sie schützt sie dadurch, dass sie sie aushält.

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