Ohrfeige für Söder! Die AfD-Fraktion im Freistaat hat vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof einen bemerkenswerten Erfolg errungen. Die zuständigen Richter erklärten eine Kreditermächtigung über 5,8 Milliarden Euro im Staatshaushalt 2022 für verfassungswidrig. Sichern Sie sich unsere große Corona-Abrechnung mit den Schuldigen. Das Impf-Tribunal – Die Anklageschrift (jetzt für 9,99 Euro statt 31,70 Euro). Hier mehr erfahren.

    Das ist durchaus ein Paukenschlag! Die Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof kippen jene Regelung, mit der der Freistaat neue Schulden von bis zu 5,806 Milliarden Euro aufgenommen hatte. Der Haushalt war damals von CSU und Freien Wählern unter Ministerpräsident Markus Söder beschlossen worden. Nach dem nun vorliegenden Urteil verstieß dies und damit ein wesentlicher Teil des Haushalts gegen die in der Bayerischen Verfassung verankerte Schuldenbremse und ist damit nichtig. Geklagt hatte die AfD-Landtagsfraktion.

    Verstrickung in Widersprüche

    Entscheidend sei gewesen, dass die Staatsregierung und die sie tragende Mehrheit im Landtag nicht ausreichend begründet hätten, weshalb zu diesem Zeitpunkt noch ein Kreditrahmen in Milliardenhöhe erforderlich gewesen sei. Der Haushaltsentwurf war bereits Ende 2021 eingebracht worden, verabschiedet wurde er aber erst im April 2022. Nach Auffassung des Gerichts hatte sich die tatsächliche Lage in diesen Monaten deutlich verändert.

    Während Regierungsvertreter einerseits erklärten, die angebliche Corona-Pandemie befinde sich auf dem Rückzug, verwiesen sie zugleich verstärkt auf neue Belastungen wie Inflation, steigende Energiepreise und die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges. Gerade deshalb hätte der Gesetzgeber seine Begründung für die außergewöhnliche Kreditaufnahme anpassen müssen, so das Gericht. Die ursprüngliche Darstellung aus dem Herbst 2021 habe nicht ausgereicht, um Monate später eine Neuverschuldung von fast sechs Milliarden Euro zu rechtfertigen.

    Hinzu kommt nach Ansicht der Richter, dass Bayern bereits in den Jahren 2020 und 2021 umfangreiche Kreditermächtigungen beschlossen hatte, die anschließend nur teilweise ausgeschöpft wurden. Der Landtag hätte deshalb nachvollziehbar darlegen müssen, welche bisherigen Maßnahmen erfolgreich gewesen seien und weshalb erneut ein Milliardenpaket notwendig werde.

    Besonders kritisch setzte sich der Verfassungsgerichtshof mit den geplanten Ausgaben für Corona-Schnelltests auseinander. Rund 2,2 Milliarden Euro sollten hierfür über neue Kredite finanziert werden. Zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses sei allerdings bereits öffentlich von einer Rückkehr zur „Corona-Normalität“ die Rede gewesen. Vor diesem Hintergrund genügten allgemeine Warnungen vor möglichen neuen Virusvarianten nicht, um derart hohe Ausgaben zu begründen.

    Pauschale Verfügungen reichen nicht länger aus

    Das Urteil bedeutet zwar keine grundsätzliche Absage an eine kreditfinanzierte Krisenpolitik während einer Pandemie. Es macht jedoch deutlich, dass sich Regierungen auch in solchen Zeiten nicht mit pauschalen Verweisen auf eine Notlage begnügen können. Wer Milliarden neuer Schulden aufnehmen will, muss konkret und aktuell begründen, warum diese tatsächlich zur Bewältigung der jeweiligen Krise erforderlich sind; eine Hürde, an der die Staatsregierung von Markus Söder und ihr Koalitionspartner Freie Wähler in diesem Fall krachend scheiterten.

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