UnsereDemokratie schlägt wieder zu: Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert darf nicht zur Landratswahl in Niedersachsen antreten! Ein Ausschluss wegen „falscher“ Meinung! Wohin solche Mätzchen führen, schildern wir in unserem COMPACT-Aufklärungspaket „1.000 Seiten BRD-Diktatur“ (14,99 Euro statt 79,75 Euro). Hier mehr erfahren.
Ein politischer Mitbewerber wird ausgeschlossen! Einfach so! Altparteien präsentieren ihre Fratze. Um mit Schauspielerin Caroline Beil zu sprechen: „Solche Pfeifen braucht niemand!“ Die Entscheidung des Kreiswahlausschsses im Landkreis Friesland wirft grundlegende Fragen zum Zustand dieser Republik auf. Mit einer Mehrheit von 5:1 Stimmen wurde die Kandidatur des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert für die Landratswahl am 13. September 2026 kurzerhand abgelehnt, gegen ihn weder eine strafrechtliche Verurteilung noch ein laufendes Strafverfahren vorliegt.
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COMPACT unterstützenElsässer: Die Kontaktschuld
Begründet wird der Ausschluss mit „Zweifeln an seiner Verfassungstreue“. Auf diese Art und Weise hatte man vor einem Jahr schon den rheinland-pfälzischen AfD-Landtagsabgeordneten Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ausgeschlossen. Im Falle von Martin Sichert verwies der Wahlausschuss auf eine Empfehlung des niedersächsischen Innenministeriums, das sich auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes beruft. Gähn!
In der Welt heißt es zudem:
„Weiter führt das Innenministerium die Teilnahme Sicherts an einer Demonstration mit dem gesicherten Rechtsextremisten Jürgen Elsässer, das Teilen von Beiträgen verschwörungstheoretischer Portale sowie die Verwendung der Begriffe ‚Kartellparteien‘ und ‚Blockparteien‘ auf. Damit werde das Mehrparteiensystem der Bundesrepublik infrage gestellt.‘“
Es wäre zum Lachen, wenn es nicht so traurig wäre. Ins Feld geführt werden verschiedene Äußerungen Sicherts, darunter „scharfe Kritik an der Migrationspolitik“. Die meisten Bürger würden mittlerweile wohl kaum jemanden wählen, der nicht eine solche Kritik am Wahnsinn der Massenzuwanderung übt. Bei Sichert wird dies als Beleg für seine mangelhafte Verfassungstreue gewertet. Dass er in der Vergangenheit auch noch Regenbogenflagge und den politischen Islam kritisierte, lasten ihm die Sicherheitsbehörden darüber hinaus an. Sichert: „Das ist meine ganz normale Arbeit als Bundestagsabgeordneter. Soll ich nur noch Katzenbildchen publizieren?“
Politische Aussagen sollten in einer Demokratie natürlich die Bürger bewerten, nämlich durch ihre Wahl oder eben Nicht-Wahl des Bewerbers. Doch die Vertreter der Altparteien verstehen oft das Kleine Einmaleins der Demokratie nicht. In einer Demokratie kann doch ein Kandidat nicht bereits vor der Wahl vor der Wahl ausgeschlossen werden, obwohl seine Partei legal ist und er als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter ein demokratisches Mandat besitzt? Das alles widerspricht sich doch bereits in sich.

Demokratie lebt natürlich davon, dass die Bürger entscheiden, wen sie wählen möchten. Wer missliebige Kandidaten bereits im Vorfeld aus dem Rennen nimmt, lässt alle Masken fallen. Martin Sichert selbst sprach von einem „massiven Eingriff in das freie und gleiche Recht bei der Wahl“ und kündigte an, sämtliche rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Auch der AfD-Landesverband Niedersachsen kritisierte die Entscheidung scharf und sprach von einem beispiellosen Vorgang.
COMPACT berichtet: «Es eskaliert: Wieder Wahl-Verbot für AfD-Mann» ist auch Thema des heutigen Brennpunkts von COMPACT-TV um 20 Uhr. Am besten, Sie abonnieren gleich unseren Youtube-Kanal und aktivieren die Glocke, um keine Sendung mehr zu verpassen.
Besonders bemerkenswert ist, dass Sichert erst 2025 als Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Friesland–Wilhelmshaven–Wittmund gewählt wurde und dort das Vertrauen zehntausender Wähler erhielt. Es ist ja wohl klar, dass hier weniger das Vertrauen in die Urteilskraft der Wähler zählt als die Sorge vor einem politisch erfolgreichen Konkurrenten. Wer überzeugt ist, die besseren Argumente zu haben, sollte sich dem Wettbewerb an der Wahlurne stellen und eben nicht versuchen, einen Bewerber schon vor dem Wahltag aus dem Rennen zu nehmen. Das ist eigentlich Selbstverständlichkeiten.
Weitere Fälle
Sichert ist nach Lage der Dinge nicht der einzige AfD-Kandidat, der ausgeschlossen werden soll. Es drohen sieben weitere Fälle. Es ist immer das gleiche Strickmuster: Angeblich angelhafte Verfassungstreue!
Ob der Ausschluss Sicherts und anderen AfD-Kandiaten letztlich vor Gericht Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Unabhängig vom juristischen Ausgang hinterlässt das panische Vorgehen der alten Parteien jedoch einen schweren politischen Schaden. Denn wenn Bürger den Eindruck gewinnen, dass unliebsame Kandidaten nicht mehr durch Wahlen, sondern durch Willkür-Entscheidungen ausgeschaltet werden, wird das Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig untergraben.
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