Bislang ist es nur ein Entwurf, aber der lässt tief blicken. Die Herrschenden sind offenbar zu allem bereit, um ihren Schnüffel- und Überwachungsstaat weiter und weiter auszubauen. Jetzt geht um weitere Befugnisse des Verfassungsschutzes. Alarmstufe Rot! Jetzt unsrer Aufklärungspaket sichern: „1.000 Seiten BRD-Diktatur“ (14,99 Euro statt 79, 75 Euro). Hier mehr erfahren.
Ein Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium (liegt COMPACT vor) könnte den Verfassungsschutz zu einem noch irrerem Schnüffel-Geheimdienst ausbauen. „Reform“ nennen sie das! Unter Verweis auf eine „verschärfte Bedrohungslage im In- und Ausland“ soll das Bundesamt künftig deutlich weitergehende Befugnisse erhalten. Aus einem Dienst, dessen Aufgabe bislang vor allem die Stigmatisierung von Oppositionskräften war, soll eine Behörde werden, die aktiv und willkürlich in IT-Systeme, Kommunikationsvorgänge und die Privatsphäre von Bürgern eingreifen kann.
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COMPACT unterstützenDer Entwurf ist höchst skandalös und ignoriert arrogant die seit Jahren aufkommende Kritik am Verfassungsschutz. Das Vorgehen gegen Regierungskritiker, die inzwischen wieder abgeschaffte Kategorie der „Delegitimierung des Staates“ sowie gerichtliche Niederlagen in verschiedenen Verfahren haben das Vertrauen in die Behörde längst nachhaltig belastet. Doch statt diese Skandalbehörde einfach abzuschaffen, sollen ihr nun weitere Befugnisse eingeräumt werden.
Manipulation von IT-Systemen und Kommunikation
Wie weitreichend diese Pläne sind, verdeutlicht Paragraf 60 Absatz 2 des Entwurfs. Dort werden sogenannte „Schutzmaßnahmen“ definiert. Der Verfassungsschutz soll in die Lage versetzt werden, technische Geräte und andere Gegenstände, die im Zusammenhang mit einer als Bedrohung eingestuften Handlung stehen, gezielt außer Funktion setzen oder ihre Nutzung einschränken dürfen. Betroffen sein könnten etwa Computer, Server oder Mobiltelefone.
Noch weiter geht eine andere Regelung. Danach soll das Bundesamt Datenverbindungen umleiten oder unterbrechen sowie Inhalte digitaler Kommunikation verändern dürfen. Der Eingriff beschränkt sich dabei nicht auf Nachrichten, sondern kann auch Programmdateien oder andere digitale Daten erfassen. Damit würden die Schlapphüte erstmals ausdrücklich die Befugnis erhalten, in laufende Kommunikationsprozesse einzugreifen und deren Inhalte verändern zu dürfen.
Staatlich erlaubte Täuschung
Besonders irrwitzig sind die vorgesehenen Befugnisse zur gezielten Desinformation. Der Gesetzentwurf erlaubt ausdrücklich die „Bereitstellung falscher Informationen für Beteiligte“ sowie die „Löschung oder Verfälschung von Informationen“. Das bedeutet, dass der Staat selbst und ganz bewusst unzutreffende Informationen verbreiten sowie gespeicherte Daten manipulieren oder löschen dürfte; eine neue Qualität manipulierender staatlicher Eingriffe. Täuschung solle erstmals ausdrücklich als zulässiges Mittel geheimdienstlicher Arbeit festgeschrieben werden. Was soll eigentlich noch geplant werden, um die Gemeingefährlichkeit dieser Machthaber unter Beweis zu stellen?
Auch der Schutz der Privatsphäre würde nach dem Entwurf quasi abgeschafft. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfte der Verfassungsschutz künftig in private informationstechnische Systeme eindringen und Wohnungen heimlich betreten.
Besonders entlarvend ist dabei eine Passage, nach der bereits vorbereitende technische Eingriffe zulässig sein sollen, bevor die eigentliche Maßnahme überhaupt angeordnet wurde. Damit könnten Systeme bereits manipuliert werden, obwohl die formale Genehmigung noch aussteht.
Kontrolle mit Ausnahmen
Zwar sieht der Entwurf eine Kontrolle durch einen Unabhängigen Kontrollrat vor, doch dürfte dieser am Ende ebenfalls mit Partei-Soldaten bestückt werden. In Fällen, die als eilbedürftig eingestuft werden, soll die Behördenleitung ohnehin Maßnahmen bereits vor einer Entscheidung des Kontrollgremiums für sofort vollziehbar erklären können. Nicht allein Behörden sollen an den Maßnahmen mitwirken. Nach Paragraf 62 können auch Telekommunikationsunternehmen sowie Anbieter digitaler Dienste verpflichtet werden, den Verfassungsschutz bei seinen Eingriffen zu unterstützen. Damit würden private Unternehmen unmittelbar in geheimdienstliche Maßnahmen eingebunden. Damit ist der SED-Staat endgültig in den Schatten gestellt.
Die Betroffenen werden dem Treiben schutzlos ausgeliefert sein. Denn die ohnehin windelweiche Benachrichtigungspflicht ist mit zahlreichen Ausnahmen versehen. Besteht aus Sicht der Behörden die Gefahr, dass der Zweck einer Maßnahme beeinträchtigt würde oder überwiegende Interessen des Bundes entgegenstehen, kann bereits auf eine Mitteilung verzichtet werden.
Noch weiter geht Paragraf 35 Absatz 4. Danach kann die Benachrichtigung gänzlich entfallen. Betroffene würden in solchen Fällen niemals erfahren, dass sie Ziel einer geheimdienstlichen Maßnahme waren. Ohne Kenntnis eines Eingriffs ist dann auch eine gerichtliche Überprüfung praktisch ausgeschlossen.
Auch die strategische Telekommunikationsüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst bleibt weitreichend. Zwar sieht der Entwurf eine Obergrenze von 15 Prozent vor. Diese bezieht sich allerdings nicht auf den tatsächlich übertragenen Datenverkehr, sondern auf die technische Gesamtkapazität der überwachten Netze. Da diese Kapazitäten in der Praxis häufig nur teilweise ausgelastet sind, könnte der BND trotz der Begrenzung einen erheblichen Teil des tatsächlich fließenden Datenverkehrs erfassen.
Minderjährige als V-Leute
Für Diskussionen dürfte auch eine weitere Neuerung sorgen. In angeblich besonders bedeutsamen Fällen könnte die Behördenleitung den Einsatz von 16- und 17-Jährigen genehmigen. Zwar verweist das Gesetz auf besondere Fürsorgepflichten, dennoch wäre auch dies ein Novum. Erstmals könnte der Verfassungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen Minderjährige als V-Leute einsetzen.
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