Schallende Ohrfeige für die Stadt Ettlingen, die Martin Sellner von einer Veranstaltung aussperren wollte, zu der er niemals vor hatte, überhaupt anzureisen. Doch trotzdem erließ die Behörde, wohl in einem Anflug von Panik, ein Auftrittsverbot. Und ist damit jetzt krachend vor Gericht gescheitert. Das freie Wort lässt sich eben nicht verbieten. Passend dazu gibt es im COMPACT-Sortiment die Sellner-Edition und sein sein Buch „Remigration. Ein Vorschlag“ für wichtige Impulse. Beides hier erhältlich.
Wenn der Name des Identitären-Chefs fällt, neigen Kommunen in der Bundesrepublik dazu, panisch in den Werkzeugkasten der staatlichen Schikanen zu greifen. Immer wieder werden Auftritte des Österreichers sabotiert, dem es dennoch meist gelingt, die Behörden an der Nase herumzuführen und mit „Tricklis“ zu narren. Neu ist jedoch, dass solche Auftrittsverbote ausgesprochen werden, ohne, dass Sellner je vor hatte, die entsprechende Stadt zu besuchen oder gar eine Rede zu halten.

In Ettlingen plant die AfD für den heutigen Sonntag eine Wahlveranstaltung im „Kasino“, einem städtischen Gebäude. Obwohl bereits im Januar 2026 ein entsprechender Mietvertrag zwischen der Partei und der Kommune geschlossen worden war, trat Letztere plötzlich von dem Vertrag zurück. Die Thematisierung von „Remigration“, eingeladen ist etwa auch die brandenburgische Landtagsabgeordnete Lena Kotré, dürfe nicht in einem städtischen Gebäude stattfinden, so die Argumentation der Stadt, der wohl der Gleichbehandlungsgrundsatz unbekannt zu sein schien. Entsprechenden Nachhilfeunterricht gab es jedoch schnell, nämlich durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe, dass bereits am Mittwoch entschied: Die AfD hat ein Recht darauf, ihre Veranstaltung im „Kasino“ durchzuführen.
Redeverbot für Sellner ebenfalls rechtswidrig
Doch die Karlsruher Richter hatten sich für ihrem Beschluss eine Gemeinheit ausgedacht: Zwar dürfe die AfD eine Veranstaltung zur Remigration durchführen, Martin Sellner aber bei dieser nicht sprechen, weil angeblich rassistische Äußerungen zu erwarten seien. Dieser Ausschluss sei die Maßgabe, damit die Stadt ihre Räumlichkeit zur Verfügung stelle. Ein erneutes, willkürliches Verbot, das auf rechtlich ebenso dünnen Beinen stand, wie die Totalverweigerung, Räumlichkeiten bereitzustellen.

Und so entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg noch am Samstag: Auch dieser Beschluss ist rechtswidrig, natürlich darf die AfD selber entscheiden, wer auf ihrer Veranstaltung spricht. Auch Martin Sellner. Der, wie erwähnt, überhaupt nicht sprechen wird und es auch nie vor hatte, aber theoretisch dürfte, wenn er denn wollte (und die örtliche AfD es zulassen würde).
Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens schreibt zu diesem juristischen Erfolg:
Mit Beschluss 1 S 357/26 hat der VGH Baden-Württemberg am Samstag, dem 21.02.2026 der Beschwerde der AfD Ettlingen stattgegeben, soweit ihr in einem Stadthallenstreit auferlegt worden war, Herrn Martin Sellner von der Veranstaltung fernzuhalten.
Die Stadt Ettlingen hatte am 06.02.26 ihre ursprüngliche Hallenzusage zurückgezogen, was sie mit der Spekulation begründete, der bekannte IB-Aktivist könne bei der geplanten Wahlkampfveranstaltung der Partei auftreten. Das hatte im Grundsatz schon vor dem VG Karlsruhe (14 K 1528/26) keinen Bestand. Das Gericht hatte der Partei die Halle aber nur mit der Maßgabe zugesprochen, dass Sellner nicht erscheinen dürfe. Diese Auflage hat der VGH nunmehr aufgehoben. Damit hat die AfD zur Gänze obsiegt.
Dass die Stadt sich auf diesen Punkt gestützt hatte, war um so unangebrachter, als die Teilnahme von Martin Sellner zu keiner Zeit zur Debatte gestanden hatte.
Einmal mehr zeigt sich: Staatliche Schikanen sollten juristisch konsequent angegriffen werden, um die Freiheiten – in diesem Falle konkret das Recht von Martin Sellner, überall in Deutschland aufzutreten – zu verteidigen.
Die Angst der Behörden vor Martin Sellner und seinem Remigrationskonzept ist riesig. Dabei sind die Ansätze 100% rechtsstaatlich und basieren auf dem gesunden Menschenverstand! Lesen Sie jetzt, was Martin Sellner in seiner COMPACT-Edition und in seinem Buch „Remigration“. Ein Vorschlag“ schreibt. Auch für die aktuellen Debatten im patriotischen Lager eine wichtige Grundlage, um mitdiskutieren zu können. Beides hier erhältlich.





