Ein Verdacht machte Schlagzeile, bevor das Recht gefragt war. Nach einer Rede von Björn Höcke geht die AfD juristisch gegen die Polizei vor. Ein Sammlerstück für alle, die Haltung nicht dem Zeitgeist überlassen: Unser Höcke-Taler aus feinstem Silber steht für Standhaftigkeit gegen politischen Druck und mediale Vorverurteilung. Hier mehr erfahren.

    Im Nachgang der Plenarrede haben zwei AfD-Landtagsabgeordnete Strafanzeige gegen unbekannte Amtsträger der Thüringer Polizei gestellt. Der justizpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Sascha Schlösser, erklärte dazu wörtlich:

    „Es kann und darf nicht hingenommen werden, dass über die Presse der Eindruck strafbarer Handlungen erzeugt wird, obwohl Ermittlungen rechtlich ausgeschlossen sind.“

    Schlösser und der AfD-Vizefraktionschef Daniel Haseloff werfen der Polizei eine „Verfolgung Unschuldiger“ vor. Auslöser ist die besondere verfassungsrechtliche Stellung von Abgeordneten. Äußerungen im Parlament unterliegen der sogenannten Indemnität und entziehen sich grundsätzlich der strafrechtlichen Verfolgung. Ermittlungen setzen eine Aufhebung der Immunität voraus.

    Mediensturm ohne Verfahren

    Am Freitag, dem 6. Februar 2026, teilte die Polizei auf Anfrage mit, sie gehe einem „Verdacht einer möglichen Straftat“ nach. Noch am selben Tag machte sie diese Einschätzung über Auskünfte an Medien öffentlich. Zu diesem Zeitpunkt war rechtlich weder geklärt, ob Ermittlungen stattfinden, noch ob sie überhaupt zulässig wären. Die mediale Wirkung setzte unmittelbar ein.

    Noch bevor rechtlich geklärt war, ob Ermittlungen stattfinden oder überhaupt zulässig sind, entstand in der Öffentlichkeit der Eindruck eines laufenden Polizeiverfahrens gegen Höcke. Ausgelöst wurde dies durch frühe polizeiliche Auskünfte, die in der Berichterstattung deutlich zugespitzt wurden. So titelte Bild am gleichen Tag:

    „Wegen verbotener Nazi-Parole! Polizei ermittelt schon wieder gegen AfD-Höcke“.

    Fast zeitgleich polterte der stern: „Polizei ermittelt wieder gegen AfD-Landeschef Höcke“. Auch t-online berichtete am 6. Februar 2026 unter der Überschrift „Polizei ermittelt erneut gegen Höcke“.

    All diese Schlagzeilen vermittelten Lesern den Eindruck, es liefen bereits aktive Ermittlungen gegen den AfD-Politiker. Tatsächlich beruhte die Berichterstattung auf einer Auskunft der Polizei gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, wonach man einem „Verdacht einer möglichen Straftat“ nachgehe. Diese Formulierung blieb unscharf.

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    Sie unterschied nicht klar zwischen der bloßen rechtlichen Prüfung eingegangener Anzeigen und formellen Ermittlungen, ein rechtlich erheblicher Unterschied, der in der medialen Zuspitzung weitgehend verlorenging.

    Erst später stellte ein Sprecher der Thüringer Landespolizeidirektion klar, dass die Polizei in dem Fall nicht ermittle, sondern den Sachverhalt lediglich an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet habe. Diese prüfe nun, ob ein Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität gestellt werde. Ohne eine solche Entscheidung sind Ermittlungen gegen einen Abgeordneten rechtlich ausgeschlossen.

     Zitat als Zündfunke

    Ausgangspunkt der Debatte ist die Parole „Alles für Deutschland“. Höcke war wegen der Verwendung dieser Parole bei einer Wahlkampfveranstaltung im Jahr 2021 in Sachsen-Anhalt verurteilt worden. Das Urteil machte den Slogan zu einem bundesweit bekannten politischen und juristischen Reizwort.

    In seiner Rede im Thüringer Landtag griff Höcke den Satz aber nicht als eigenständige politische Parole auf, sondern bezog sich erklärend auf den damaligen Vorgang und das gegen ihn ergangene Urteil. Die Parole wurde im Rahmen der Darstellung des Verfahrenskontextes genannt, nicht als inhaltliche Neuverwendung oder agitatorische Wiederholung. Diese Unterscheidung ist rechtlich relevant. Die Berliner Morgenpost ließ sich fuppen und titelte: ,,Thüringens AfD-Chef soll erneut SA-Parole verwendet haben.“

    Nach Auffassung der AfD fällt eine solche zitierende Bezugnahme unter den parlamentarischen Schutz der Indemnität. Strafrechtlich erheblich wäre erst eine erneute, eigenständige Verwendung außerhalb dieses erklärenden Kontextes. Ob eine bloße Bezugnahme im Rahmen einer parlamentarischen Erläuterung überhaupt einen Straftatbestand erfüllen kann, ist Kern der nun laufenden rechtlichen Prüfung.

    Genau an diesem Punkt setzt die Kritik der AfD an. Aus ihrer Sicht habe nicht ein rechtlicher Vorgang, sondern eine vorauseilende Verdachtskommunikation die öffentliche Wahrnehmung bestimmt. Gegenüber der dpa kündigte Schlösser an, alle parlamentarischen Mittel auszuschöpfen, um die Abläufe aufzuklären. „Wir werden es wahrscheinlich nicht bei der Strafanzeige belassen.“

    Der Vorgang verdeutlicht, wie schmal der Grat zwischen behördlicher Information und öffentlicher Vorverurteilung geworden ist. Wo Schlagzeilen Ermittlungen suggerieren, bevor formale Voraussetzungen geprüft sind, gerät ein zentrales Prinzip des Rechtsstaats unter Druck, ein Punkt, den die AfD nun juristisch und parlamentarisch klären lassen will.

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