Lange Zeit sah es gut für ihn aus, aber jetzt droht Thüringens CDU-Ministerpräsident Mario Voigt der Entzug des Doktortitels. Er reagierte mit sofortiger Klageankündigung und scharfer Kritik an der TU Chemnitz. Wer wissen will, was in diesem Land wirklich los ist, sichert sich das COMPACT-Rabattpaket „1.000 Seiten BRD-Diktatur“, jetzt für 14,99 Euro statt für 79,75 Euro. Hier bestellen.
Die Technische Universität Chemnitz hat beschlossen, Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt den Doktortitel zu entziehen. Er promovierte 2008 an der TU Chemnitz mit einer Arbeit zur politischen Ökonomie des US-Wahlkampfs „Der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf. George W. Bush gegen John F. Kerry“. Die Arbeit wurde zum Großteil in den USA erstellt.
Auslöser war eine Plagiatsanzeige des österreichischen Kommunikationswissenschaftlers Stefan Weber im August 2024, der in der Anzeige zunächst 46 Verstöße dokumentierte. Laut Weber habe Voigt Primärquellen zitiert, ohne sie im Original zu konsultieren, sondern nur aus Sekundärliteratur übernommen.
Er schrieb:
Es ist interessant, dass ich an der Universität Salzburg im Jahr 1989 (!) das Ad-Fontes-Prinzip gelernt habe: Es dürfen in der Wissenschaft nur jene Quellen als primäre Quellen zitiert werden, die man im Original aufgesucht und rezipiert hat. Nur nicht erhältliche Quellen dürfen sekundär mit ‚zitiert nach:‘ belegt werden. Gegen diese wichtige wissenschaftliche Regel hat Herr Voigt an zahlreichen Stellen seiner Dissertation verstoßen.
Auch warf Weber Voigt vor, er habe für sein Dankeswort eine Textschablone benötigt „und dieser auf acht Seiten Wikipedia abgeschrieben“.
Die Aberkennung teilte die Staatskanzlei in Erfurt am Mittwoch, den 28. Januar 2026, mit. Voigt kündigte umgehend an, gegen die Entscheidung der Philosophischen Fakultät vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Er argumentiert mit einem von der Uni beauftragten externen Gutachten vom Februar 2025, das die Arbeit als wissenschaftlich ausreichend einstufte und eine Aberkennung ablehnte. Die beanstandeten Stellen bezögen sich lediglich auf 2,58 Prozent der Wörter.

Zudem wirft er der Universität vor, im laufenden Verfahren neue, strengere Bewertungskriterien eingeführt und rückwirkend auf seine fast 20 Jahre alte Arbeit angewandt zu haben. „Warum die Universität ihrem eigenen Gutachten nicht folgt, ist für mich nicht nachvollziehbar,“ erklärte Voigt.
Ob der Titel tatsächlich verloren geht, entscheidet nun das Gericht.
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