Zum heutigen Gedenktag: Das Wort «Holocaust», ursprünglich die altgriechische Bezeichnung eines religiösen Brandopfers, ist im Deutschen erst seit der gleichnamigen US-Fernsehserie von 1978 geläufig und bezeichnet hier ausschließlich den Massenmord an Juden durch die Nationalsozialisten. Ein Auszug aus unserer Sonderausgabe «Geschichtslügen gegen Deutschland», die Sie hier bestellen können.
_ von Manfred-Kleine Hartlage
Die erwähnte Ausschließlichkeit stellte sich allerdings keineswegs von selbst ein: Es gab durchaus Versuche einer analogen Verwendung des Begriffs von linker («atomarer Holocaust»), christlich-konservativer («Holocaust an den ungeborenen Kindern») und rechter Seite («Bombenholocaust»; mit Bezug auf die Zerstörung Dresdens 1945), und es bedurfte mehrerer konzertierter Aktionen der ideologieproduzierenden Industrie, den Begriff ausschließlich für die Ermordung von Juden während des Zweiten Weltkriegs zu reservieren und, verbunden damit, die These von der «Singularität» und «Unvergleichbarkeit» als offiziöse Sprachregelung durchzusetzen – also ein Vokabular, das bis dahin allenfalls mit Bezug auf das Gründungsereignis der christlichen Religion akzeptiert worden war, nämlich die Menschwerdung und Selbstopferung Gottes.
Da aber die geschichts- und sozialwissenschaftliche Analyse ihre Begriffe nicht anders als durch implizite oder explizite Vergleiche gewinnen kann, läuft dieses Postulat der Unvergleichbarkeit und Singularität darauf hinaus, der Wissenschaft die Zuständigkeit für den betreffenden Vorgang zu entziehen und eine eigens auf seine Deutung spezialisierte Quasitheologie zu etablieren, in der der Holocaust gleichsam eine negative Gottheit ist.

Foto: Danielle Beder / Shutterstock.com
In einem solchen Kontext ist es freilich konsequent, den Gegenstand dieser Theologie mit einem Wort religiösen Ursprungs («Brandopfer») zu benennen. Nicht minder konsequent ist es, die Geschichtsforschung (die ja, wenn sie wissenschaftlich sein sollte, ergebnisoffen sein müsste) mithilfe einer Art Blasphemie-Paragrafen (Paragraf 130 Absatz 3 Strafgesetzbuch) durch autoritären Wahrheitsoktroi auf ein bestimmtes Ergebnis festzulegen und ihr die Rolle der Apologetin einer Staatsreligion zuzuweisen.
Dabei werden keineswegs nur die Deutschen tagtäglich mit dem Holocaust konfrontiert: In den USA, die mit dem Thema an sich kaum zu tun haben, schießen die Holocaustgedenkstätten nur so aus dem Boden, und die Vereinten Nationen begehen jedes Jahr einen Holocaust-Gedenktag – ein Privileg, das sie für andere Massenmorde der Geschichte nicht übrig haben, und das allein schon deutlich macht, dass die Quasireligion, die hier etabliert wird, eine Weltreligion sein soll.
Hier soll nicht einfach eines Massenmordes gedacht werden, deren es gerade im 20. Jahrhundert ziemlich viele gab (und von denen einige deutlich mehr als sechs Millionen Opfer gefordert haben), hier soll ein absolut Böses definiert werden, zu dem jeder Mensch und jedes Volk sich verhalten soll. Es handelt sich mithin um die negative Vergötzung des Holocausts – während die Massenmorde Stalins oder Maos, denen ungleich mehr Menschen zum Opfer gefallen sind, sozusagen nur relativ böse sind.
Diese perverse Vergötzung des Holocausts bei gleichzeitiger Relativierung der kommunistischen Massenmorde impliziert eine Wertung – nämlich, dass man im Namen einer weltrevolutionären Ideologie durchaus über Leichen gehen dürfe (nur aus nationalistischen Motiven eben nicht). Die passende Moral für eine politische Elite, die sich nicht weniger als die Errichtung eines Weltregimes zum Ziel gesetzt hat und eine Legitimation dafür benötigt, alles zu vernichten, was diesem vermeintlich hehren Ziel im Weg steht.
Notwendige Korrekturen zu Falschdarstellungen über unsere Historie: In unserer Sonderausgabe «Geschichtslügen gegen Deutschland» lüften wir den Schleier der Propaganda und schreiben, wie es wirklich war. Hier bestellen.





