Philipp Ruch verschickte gefälschte AfD-Parteibriefe, und das Gericht spricht ihn frei. Der Provokateur des Zentrums für Politische Schönheit kommt ohne Strafe davon. Solche Vereinigungen sorgen dafür, das wir in totalitäre Strukturen abgleiten. Unser Rabatt-Paket „1.000 Seiten BRD-Diktatur“ (jetzt für 14,99 Euro statt für 79,75 Euro erhältlich), zeigt auf, wo es hakt. Hier mehr erfahren.
2023 ließ Philipp Ruch, der Gründer des Zentrums für Politische Schönheit, Briefe an diverse AfD-Mitglieder mit absurden Gewinnspielen und Aufrufen verschicken. Und das im Namen der AfD-Bundesgeschäftsstelle – vermeintlich unterzeichnet von Alice Weidel, Tino Chrupalla und Alexander Gauland.
Laut Amtsgericht Tiergarten in Berlin sind hier Straftatbestände zwar berührt, aber es überwiege die Kunstfreiheit laut Artikel 5 des Grundgesetzes. Ruch wurde auf Kosten der Landeskasse freigesprochen. Ursprünglich forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 7.200 Euro. Man kann sich vorstellen, was einem rechten Aktivisten geblüht hätte, hätte er auf ähnliche Weise die sogenannte Kunstfreiheit frei interpretiert.
„Lieber melden als nicht melden“
Doch was genau stand in dem Brief? Er begann mit einer zynischen Gratulation: Die AfD-Mitglieder gehörten demnach zum „zufällig ausgewählten“ Kreis einer Sichtungskommission – um Beweise gegen die eigene Partei zu sammeln. Wer „rechtsextreme Umtriebe“ melde (Chats, Waffenfotos, Stammtisch-Videos), dem winke Beitragsfreiheit bis Ende 2025 plus Teilnahme an einer Verlosung: Drei Paare dürften auf Kosten der Partei zum Weihnachtsmarkt nach Dresden reisen, ironischerweise Ruchs Heimatstadt.
Außerdem sollte es zehn Tankgutscheine mit je 50 Euro obendrauf geben. „Lieber melden als nicht melden“, lautete die perfide Devise. Das erklärte Ziel war es also, AfD-Mitglieder zur Preisgabe verfassungsfeindlicher Belege provozieren und die Partei bloßzustellen. Das könne man auch nicht mit einem – wie Ruch sagte- „absurdem Gewinnspiel“ rechtfertigen.
Neun AfD-Mitglieder hatten diesen Brief im November 2023 erhalten und zeigten Philipp Ruch wegen Urkundenfälschung an. Laut der Richterin Regina Schlosser ist die Aktion jedoch klar als Kunst erkennbar, und die schlägt im Zweifelsfall das Strafrecht. Im Gericht erklärte Ruch, der seit 18 Jahren mit der gleichen Methode spielt: „Sie berauben mich der Seele meiner Projekte“, wenn Fälschungen verboten würden.
Das Zentrum für politische Schönheit trampelt schon seit Jahren auf den Grundrechten seiner Mitmenschen herum. Bestes Beispiel: Im November 2017 stellte Philipp Ruch vor Björn Höckes Haus ein Holocaust-Mahnmal-Nachbau auf und behauptete, der AfD-Politiker sei zuvor zehn Monate lang „zivilgesellschaftlich totalüberwacht“ worden, inklusive Kameras auf dem Nachbargrundstück und ständiger Durchsuchung seines Hausmülls. Diese „Überwachung“ stellte sich später als Bluff heraus.
Das aktuelle Urteil gegen Ruch ist jedenfalls noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat noch eine Woche Zeit, um Berufung einzulegen.
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