In der vergangenen Woche diskutierte der Bundestag über den AfD-Antrag „Politisch motivierte Kontokündigungen durch Banken verbieten“. Die Debatte verlief entlarvend. Nachfolgend kurze Auszüge. Sichern Sie sich in diesem Zusammenhang unser Rabatt-Paket „1.000 Seiten BRD-Diktatur“, jetzt für 14,99 Euro statt für 79,75 Euro. Hier mehr erfahren.
Kay Gottschalk (AfD): „Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Zuschauer! Kontokündigung oder Debanking, das ist für mich und für uns beschnittene Freiheit; denn Freiheit beginnt mit der Anerkennung des anderen als freien, gleichberechtigten Menschen. Ich hätte mir vor 20 Jahren jedenfalls nicht vorstellen können, meine Damen und Herren, was an opportunistischem Verhalten in unserem Lande mittlerweile bis in die höchsten Bankabteilungen anzutreffen ist. Insofern ist dieses dauernde Postulieren von ‚Nie wieder!‘ für mich zwiespältig und, wenn ich Sie so betrachte, lächerlich. Die Nazis hätten es nicht besser gemacht;
(Beifall bei der AfD – Dr. Hendrik Hoppenstedt. CDU/CSU: Das ist ein unfassbarer Vergleich! Unfassbar! Dass Sie sich nicht schämen, so was zu sagen! – Dr. Carsten Brodesser, CDU/CSU: Täter-Opfer-Umkehr!)
sie würden sagen: Kein Konto für AfDler. Da bleibt fast die Frage: Wie weit ist es denn noch bis zur Einführung einer Armbinde für AfDler hier im Parlament? Dieses menschenverachtende Gehabe, was von Ihnen und Ihren Institutionen ausgeht, dient einzig dem Ziel, die größte oppositionelle Partei hier in Deutschland zu diskreditieren und bei den Menschen draußen verächtlich zu machen.
Aber kommen wir zu den Fakten. Die Kontokündigungen betreffen ja längst nicht mehr nur AfDler; sie betreffen regierungskritische Journalisten und Blogger, dann Medien wie COMPACT, Freilich, AUF1, die hier nur an dieser Stelle genannt seien, sowie Organisationen, Unterorganisationen und Gruppierungen unserer Partei – so zum Beispiel im letzten Bundestagswahlkampf geschehen; das war besonders fair.
Da werden unserer Bundespartei und unserer Bundestagsfraktion mitten im Wahlkampf durch die Volksbank Berlin die Konten gekündigt. Da kann ich nur sagen: Pfui! Sie wollen Demokraten sein? Schauen Sie mal in den Spiegel, was Sie dann für eine hässliche Fratze entdecken!
(Beifall bei der AfD)
„Vizepräsidentin Andrea Lindholz: Herr Kollege Gottschalk, ich erteile Ihnen jetzt einen Ordnungsruf für die Verwendung des Wortes ‚pfui‘.“
(Lachen bei der AfD)
Denn das ist unparlamentarisches Verhalten. Und ich erteile Ihnen einen zweiten Ordnungsruf dafür, dass Sie vorhin eine Gleichsetzung mit dem Nationalsozialismus vorgenommen haben.
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der Linken)
Das nehme ich dann zur Kenntnis.
(Heiterkeit bei der AfD)
Vizepräsidentin Andrea Lindholz: „Wenn Sie diese Rede besonders lustig finden, dann muss ich ganz ehrlich sagen: Das ist an dieser Stelle heute sehr bezeichnend. Ich finde das alles hier nicht mehr lustig!“
Dr. Carsten Brodesser (CDU/CSU) „Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD-Fraktion beantragt, dass Parteien uneingeschränkten Zugang zu Zahlungs- und Bankdienstleistungen nach dem sogenannten Zahlungskontengesetz erhalten müssen. Ich und meine Fraktion können gut nachvollziehen, dass man sich nicht zum Erfüllungsgehilfen einer gesichert rechtsextremen Partei machen möchte. Wir haben absolut Verständnis dafür, dass man einer Partei ein Konto verweigert, deren Ehrenvorsitzender die Zeit der NS-Diktatur als ‚Vogelschiss der Geschichte‘ bezeichnet. Und wir wundern uns nicht, wenn Banken Ihnen eine Geschäftsverbindung verweigern, wenn Sie die Menschen in unserem Land in Bürger erster und in Bürger minderer Klasse einordnen und über Remigration sprechen. Und wir haben größtes Verständnis dafür, dass man Ihnen die Konten kündigt, weil Vertreter Ihrer Partei das Andenken an die ermordeten Juden in Europa mit Füßen treten, wenn sie das Denkmal in Berlin als ‚Denkmal der Schande‘ bezeichnen.“
Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn Privatbanken die Konten von Rechtsextremen kündigen, dann ist das nichts anderes als gesetzeskonform. Viele Banken unterstützen ausdrücklich keine Geschäfte, die extremistisches Verhalten beinhalten. Das fußt auf dem demokratischen Rückgrat der Banken und Kreditinstitute. Für diese Klarheit bin ich ihnen sehr dankbar.“
Johannes Schraps (SPD-Fraktion): „Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Warum also behaupten die Vertreter hier ganz rechts außen, Banken würden ihr oder anderen politisch missliebigen Akteuren aus politischen Gründen Konten kündigen? Nun, es gab zuletzt mehrere Presseberichte, in denen dieser Vorwurf vonseiten der AfD aufgegriffen wurde. Am 12. November berichtete zum Beispiel das Handelsblatt über den Fall: dass nämlich die Verbund Volksbank OWL und die Volksbank in Ostwestfalen Konten von AfD-Verbänden gekündigt haben.
Beide Banken erläutern in ihren Begründungen sehr klar, dass es sich dabei um ordentliche Kontokündigungen gehandelt hat, weil der Kunde, also die AfD, als unvereinbar mit dem Leitbild der Volksbanken auftritt. Wörtlich erklärte die Volksbank – ich zitiere –: ‚Positionen der AfD (…) sind unvereinbar mit unserem genossenschaftlichen Selbstverständnis, unserem werteorientierten Unternehmensleitbild und (…) der ‚Charta der Vielfalt‘. Man achte auf die eigene politische Neutralität, aber man vertrete ganz klare demokratische ‚Werte und Überzeugungen – nach innen und nach außen‘, hieß es vonseiten der Volksbank. – Ich glaube, dem kann man sich sehr gut anschließen. Diese Kontokündigungen sind deshalb ganz klar ein Aus druck einer demokratischen Wertebasis, auf die sich die Bank mit ihrem Leitbild verständigt hat.“
Lisa Schubert (Die Linke): „Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Zuhörende! Zu Hause bei mir im Wahlkreis hat die Volksbank Düsseldorf die Konten des Kreisverbands der AfD gekündigt. Das haben auch andere genossenschaftlich organisierte Banken in NRW und bundesweit getan. Vielleicht sollte sich die AfD wirklich mal überlegen, was es heißt, wenn nicht einmal Banken mit ihr Geschäfte machen wollen. Die AfD sucht hier einen Skandal, wo es keinen gibt. Der Bundesgerichtshof hat bereits 2013 entschieden, dass Banken, die nicht öffentlich-rechtlich organisiert sind, grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Konten kündigen dürfen. Das gilt dann halt auch für eine gesichert rechtsextreme und verfassungsfeindliche Partei wie die AfD und ihre Kreisverbände.
Auch aus der Perspektive einer Bank sollten Sie sich nicht über Kündigungen wundern: Nicht, dass die Banken sich versehentlich strafbar machen, weil sie Schmiergelder aus Russland, China oder illegalen Parteispenden waschen. Eigentlich ist das Thema damit erledigt.“
Heiko Hain (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht täte es uns gut, in so einer Debatte einfach mal kurz tief durchzuschnaufen und uns jetzt mal mit dem Antrag der AfD zu beschäftigen, der ins Feld führt, Banken würden politisch motiviert Konten kündigen und durch sogenanntes Debanking Menschen und Organisationen vom täglichen Leben ausschließen.
Ja, auch Parteien wie die AfD müssen selbst verständlich die Möglichkeit haben, am Zahlungsverkehr teilzunehmen. Fakt ist jedoch: Banken tragen Verantwortung für ihre Geschäftspartner und Kunden. Sie dürfen und müssen Geschäftsbeziehungen beenden können, wenn Risiken bestehen, sei es wegen Geldwäsche, strafrechtlicher Relevanz oder einem drohenden Reputationsschaden. Das ist kein politischer Eingriff, sondern gelebte unternehmerische Freiheit.“
Darum geht es heute am Abend auch im Brennpunkt des Tages bei COMPACT-TV. Um 20 Uhr geht es los. Unbedingt einschalten!
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