In Dresden attackiert ein Syrer zu „Allahu Akbar“-Rufen auf offener Straße Passanten. Es gab mehrere Verletzte. Solche Fälle sind mittlerweile Alltag auf deutschen Straßen. Unsere neue Spezialausgabe „Mädchen, Messer, Morde. Die Opfer der offenen Grenzen von Merkel bis Merz“ legt den Finger in die Wunde und deckt auf. Hier mehr erfahren.
Was war passiert? Am vergangenen Mittwochvormittag hat ein 31-jähriger syrischer Staatsangehöriger im Dresdner Stadtteil Mickten wahllos vier Menschen auf offener Straße angegriffen. Der Vorfall begann an der Straßenbahnhaltestelle Alttrachau auf der Leipziger Straße, wo der Mann zunächst eine 29-jährige Frau mit Kleinkind attackierte. Eine 67-jährige Autofahrerin, die das Geschehen bemerkte und anhielt, wurde ebenfalls geschlagen.
Mutiger Mann stoppt den Täter
Kurz darauf griff der Täter eine 64-jährige Frau an, die in ihrem Auto wartete, und schlug durch das offene Beifahrerfenster auf sie ein. Ein 37-jähriger Passant eilte der Frau zu Hilfe, wurde selbst attackiert, konnte den Angreifer jedoch überwältigen und bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Während der Festnahme soll der Mann „Allahu Akbar“ gerufen haben.
Alle vier Opfer erlitten Verletzungen und wurden medizinisch versorgt; eine der Frauen musste stationär im Krankenhaus behandelt werden.
Der Syrer wanderte nicht etwa in Polizeigewahrsam, sondern wurde in eine psychiatrische Fachklinik eingewiesen. Die Kriminalpolizei Dresden ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung.
„In eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen“: Das ist mittlerweile ein Textbaustein in Polizeimitteilungen zu ähnlichen Fällen. Unser Spezialheft „Mädchen. Messer. Morde“ greift eine ganze Reihe davon auf. Einige Beispiele:
◼️ 29. Juli 2019: Am Frankfurter Hauptbahnhof wird eine Mutter mit ihrem achtjährigen Sohn von dem 40-jährigen Eritreer Habte A. vor einen einfahren den ICE gestoßen. Die Frau kann sich retten, der Junge wird vom Zug überrollt und stirbt. Im Dezember 2019 teilt die Frankfurter Staatsanwaltschaft mit, sie habe keine Anklage gegen den Gleis-Killer erhoben. Stattdessen wird er wegen paranoider Schizophrenie für schuldunfähig erklärt und in die Psychiatrie eingewiesen.
◼️ 18. August 2020: Ein 30-jähriger Iraker rammt mit seinem KfZ auf dem Berliner Autobahnring mehrere Autos, Motorräder und einen Rollerfahrer. Danach droht er, Gegenstände in einer Metallkiste zur Explosion zu bringen, die sich später allerdings als Werkzeug entpuppen. Sechs Personen werden verletzt, drei davon schwer. Zunächst geht man von einem islamistischen Anschlag aus, der Täter wird dann jedoch in die Psychiatrie eingewiesen.
Diesmal: Paranoider Schizophrenie
◼️ 18. Oktober 2022: In Ludwigshafen-Oggersheim ersticht der 26-jährige Somalier Liban M. den 20-jährigen Maler Jonas S. auf offener Straße, trennt ihm einen Unterarm ab und wirft ihn auf den Balkon seiner Ex-Freundin. Er tötet den helfenden Kollegen Sascha K. (35) und verletzt Marcel K. (27) in einem Discounter schwer. Im Prozess 2023 wird er wegen paranoider Schizophrenie für schuldunfähig erklärt und in die Psychiatrie eingewiesen. Dort attackiert er im Februar 2025 einen Mitpatienten mit einem Messer. Die Abschiebung wird verweigert (hohes Wiedereireiserisiko). Am 17. Oktober 2025 stuft ein neues Verfahren ihn vorläufig als schuldfähig ein.
◼️ 14. Januar 2025: Im brandenburgischen Beelitz schlitzt ein 23-jähriger abgelehnter Asylbewerber aus Guinea dem CDU-Kommunalpolitiker Christoph Rosenschon (26) die Kehle auf. Beide wohnen im selben Haus. Als derselbe Täter am 25. Januar eine 52-jährige Ukrainerin mit dem Messer angreift, wird er festgenommen. Die Frau überlebt mit schweren Schnittverletzungen. Der geständige Mamadou Alpha B. wird in die Psychiatrie eingewiesen.
◼️ 5. Februar 2025: Der 25-jährige afghanische Asylbewerber Hekmat S. tötet seinen Landsmann Abdul A. (20) mit 31 Messerstichen in dessen Wohnzimmer in Mönchengladbach – Halsschlagader und Kehlkopf werden durchtrennt, die Messerspitze steckt im Schädel. Trotz früherer Bewährungsauflagen wegen Gewaltdelikten hatte das Opfer ihn aus Mitgefühl aufgenommen. Am 8. September 2025 spricht das Landgericht Mönchengladbach ihn wegen Schuldunfähigkeit frei und ordnet eine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie an.
◼️ 11. August 2025: Der 31-jährige Muhammad A. stößt die 16-jährige Liana K. am Bahnhof Friedland vor einen einfahrenden Güterzug. Der Iraker war seit März 2025 ausreisepflichtig, nachdem sein Asylantrag abgelehnt und eine Klage dagegen abgewiesen wurde. Ein Antrag auf Abschiebehaft scheitert wegen formaler Mängel – trotz Hinweises wurde er nicht nachgebessert. Der Mann ist psychisch auffällig und bereits polizeibekannt. Er befindet sich derzeit in einer geschlossenen Psychiatrie.
◼️ 5. Februar 2025: Der 25-jährige afghanische Asylbewerber Hekmat S. tötet seinen Landsmann Abdul A. (20) mit 31 Messerstichen in dessen Wohnzimmer in Mönchengladbach – Halsschlagader und Kehlkopf werden durchtrennt, die Messerspitze steckt im Schädel. Trotz früherer Bewährungsauflagen wegen Gewaltdelikten hatte das Opfer ihn aus Mitgefühl aufgenommen. Am 8. September 2025 spricht das Landgericht Mönchengladbach ihn wegen Schuldunfähigkeit frei und ordnet eine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie an.
◼️ 11. August 2025: Der 31-jährige Muhammad A. stößt die 16-jährige Liana K. am Bahnhof Friedland vor einen einfahrenden Güterzug. Der Iraker war seit März 2025 ausreisepflichtig, nachdem sein Asylantrag abgelehnt und eine Klage dagegen abgewiesen wurde. Ein Antrag auf Abschiebehaft scheitert wegen formaler Mängel – trotz Hinweises wurde er nicht nachgebessert. Der Mann ist psychisch auffällig und bereits polizeibekannt. Er befindet sich derzeit in einer geschlossenen Psychiatrie.
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