Die Schikanen gegen die größte Oppositionspartei gehen weiter. In Baden-Württemberg verweigert das Landratsamt Schwäbisch Hall einem AfD-Politiker jetzt den kleinen Waffenschein. Doch der Betroffene wehrt sich dagegen und kämpft für sein Recht auf Selbstschutz. Gut möglich, dass auch diese Repression zum Eigentor für die Behörden wird: Längst punktet die AfD bei Leuten, denen man dies nie zugetraut hätte, erklärt Polit-Erklärer Werner Patzelt in seinem brandaktuellen Buch „Deutschlands blaues Wunder“. Analytisch, kritisch und faktenbasiert. Hier mehr erfahren.

    Jüngst wurde bekannt, dass im sächsischen Erzgebirgskreis nicht nur Mandatsträger der AfD von den Behörden mit Verfahren überzogenen werden, die ihnen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit aberkennen und letztendlich zum Verlust der Waffenbesitzkarten führen sollen, sondern sogar die Kommunalwahl-Kandidaten der Partei, die mitunter nicht einmal Mitglied gewesen sind. Doch nicht nur die nachträgliche Aberkennung wird zunehmend zum Problem: Andersherum erhalten AfD-Politiker nicht einmal mehr einen kleinen Waffenschein, benötigt etwa für das Führen von Schreckschusswaffen im öffentlichen Raum. Zumindest, wenn es nach dem Landratsamt geht, gegen das sich ein baden-württembergischer AfD-Politiker jetzt zur Wehr setzt.

    Werbematerial der AfD. Foto: nitpicker | Shutterstock.com

    Benjamin Götz ist als stellvertretender Kreisvorsitzender nicht nur Funktionsträger seiner Partei, sondern schnitt auch als Kandidat zur Bundestagswahl stark ab. Ein Mann mit Rückhalt in der Bevölkerung, zudem sogar Mitglied in einem Schützenverein. Doch weil er sich in der AfD engagiert, verweigern ihm die Behörden in Schwäbisch Hall den kleinen Waffenschein – nicht einmal eine Gaspistole soll ihm außerhalb seiner eigenen vier Wände anvertraut werden.

    Kleiner Waffenschein: Absage nach 8 Monaten

    Bereits im Januar 2025 beantragte der AfD-Politiker beim zuständigen Landratsamt die Erteilung der Erlaubnis. Lange Zeit hörte er gar nichts, bis im August 2025 plötzlich der Bescheid einging: Aufgrund seiner Tätigkeit in der (mittlerweile aufgelösten) Jungen Alternative (JA) sei er nicht geeignet, eine Schreckschusswaffe zu führen, weshalb der Antrag abgelehnt würde – die Bearbeitungskosten dafür soll der Antragssteller sogar selber zahlen. In dem Ablehnungsschreiben der Behörde werden verschiedene politische Betätigungen des Betroffenen aufgeführt, herangetragen durch den Verfassungsschutz. So heißt es etwa:

    „Am 07.06.2024 nahmen Sie als Ordner an der Kundgebung der „Alternative für Deutschland“ (Verdachtsfall) in Mannheim unter dem Motto „ISLAMISMUS STOPPEN“ teil, die im Zusammenhang mit dem Messerangriff am 31.05.2025 in Mannheim stand.
    Am 03.08.2024 nahmen Sie an einer Kundgebung in Stuttgart gegen das Festival „Umsonst & Draußen“ teil, auf der auch der österreichische Rechtsextremist und Aktivist der als gesichert rechtsextremistischen Bestrebung geltenden „Identitären Bewegung“ Martin Sellner anwesend war.
    Am 01.12.2024 wirkten Sie bei der Demonstration der JA BW und des AFD Kreisverbands Esslingen in Hochburg mit. Die Demonstration fand aufgrund der Ermordung eines Mannes durch einen afghanischen Asylbewerber in Hochdorf statt und stand unter dem Motto „Messermänner – nicht mit uns!“. Es sind auch Bilder in den Sozialen Medien zu sehen, in welchen Sie in der ersten Reihe das Banner mit dem Motto der Veranstaltung halten.“

    Im Klartext: Die Teilnahme an Demonstrationen, die unter das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit fallen und eine Reaktion auf brutalste Straftaten gewesen sind, reichen aus, um als Extremist eingestuft zu werden. Ein Vorgehen, das mit rechtsstaatlichen Mindeststandards kaum noch etwas gemein zu haben scheint – wenig überraschend wehrt sich Götz deshalb gegen den Ablehnungsbescheid und hat bereits durch seinen Anwalt Widerspruch eingelegt. Bis eine Entscheidung fällt, kann es mehrere Monate oder – wenn eine Klage notwendig wird – sogar Jahre dauern.

    Der JPX6 Jet Protector: Eine der freien Waffen, die Lars Konarek in seinem Ratgeber vorstellt. Bild: KOPP Verlag

    Abgesehen von der absurden Begründung im Ablehnungsbescheid ist es auch eine politische Dreistigkeit, AfD-Politikern die Möglichkeit zu nehmen, sich im öffentlichen Raum durch das Mitführen von Schreckschusswaffen vor Angriffen zu schützen – immer wieder kommt es durch Anhänger der Antifa zu Angriffen auf Patrioten, gerade Vertreter der AfD sind betroffen. Ihnen wird per Gesetz untersagt, ihre Selbstverteidigung in die eigene Hand zu nehmen. Ein Unding.

    Benjamin Götz gibt sich kämpferisch

    Unterkriegen lässt sich der betroffene Politiker jedoch nicht. In einer Erklärung zeigt sich Benjamin Götz durchaus kämpferisch und kündigt an, für sein Freiheit und die der Bürger kämpfen zu wollen:

    „Es ist wichtig zu betonen, dass die immer weiter einschränkenden Waffenrechte nicht nur diejenigen betreffen, die legal und verantwortungsbewusst Waffen besitzen wie z.b Sportschützen und Jäger, sondern letztendlich nur dazu führen, dass die Freiheit dieser Personen weiter eingeschränkt wird. Das Verbot von Messern in bestimmten Zonen ergibt keinen Sinn, da der Missbrauch von Waffen, insbesondere von illegalen Waffen, dadurch nicht verhindert werden kann. Es ist wichtig, dass Personen, die verantwortungsbewusst mit Waffen umgehen, nicht pauschal gegängelt werden und ihre Freiheiten weiter eingeschränkt werden.

    Trotz dieser Entscheidung lasse ich mich nicht unterkriegen und werde weiterhin für die Freiheit und die Rechte unserer Bürger kämpfen. Und ganz ehrlich: Auch ohne diesen Schein kann ich mir jederzeit eine Schreckschusswaffe kaufen. Letztendlich ändert diese Willkür nichts an meiner Entschlossenheit!“

    Angesichts solcher Schikanen verwundert es kaum, dass die AfD inzwischen auch bei Leuten punktet, denen man dies nie zugetraut hätte, wie Polit-Erklärer Werner Patzelt in seinem neuen Werk „Deutschlands blaues Wunder“ erklärt. Ein hochaktuelles Buch – analytisch, kritisch und faktenbasiert. Hier bestellen.

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