Dreieinhalb Jahre nach Ende der Corona-Maßnahmen hat die Polizei in Sachsen-Anhalt eine Offensive gegen Maßnahmenkritiker gestartet und eine dreistellige Menge an Zahlungsaufforderungen geschickt. Hintergrund sind (mutmaßlich rechtswidrige) Betretungsverbote aus den Jahren 2021 und 2022. Dieses Nachtreten zeigt einmal mehr: Es wird höchste Zeit, die dunklen Corona-Jahre aufzuarbeiten – wie zum Beispiel mit der Enthüllungs-Dokumentation „Nur ein Piks“ von Filmemacher Mario Nieswandt. Hier mehr erfahren.
Rückblick: Wie in weiten Teilen Deutschlands, vor allem in den Ost-Bundesländern, kommt es auch im Winter 2021/2022 im Landkreis Harz zu Massenprotesten gegen die Corona-Zwangsmaßnahmen und die geplante Impfpflicht. Das Zentrum der lokalen Proteste liegt dabei in den drei Städten Blankenkurg, Halberstadt und Quedlinburg, Woche für Woche steigt der Zulauf. Sehr zum Missfallen der Polizeidirektion Magdeburg, die nicht nur ihre Knüppelkommandos auf die Straße schickt, um die Spaziergänge – die meisten liefen unangemeldet – nach Möglichkeiten zu schikanieren, sondern sich auch bürokratische Möglichkeiten überlegt hat, den ein oder anderen von einer Teilnahme am Protest abzuhalten.
Im Wochentakt erhielten plötzlich politische Aktivisten der Region, die den Behörden aus dem Corona-Geschehen bekannt gewesen sind (oder wo auch nur deren Teilnahme vermutet wurde), sogenannte „Bereichsbetretungsverbote“, mit denen ihnen untersagt wurde, Montag für Montag die drei Protest-Hochburgen aufzusuchen und an dortigen Versammlungen, übrigens unter den Schutz der Versammlungsfreiheit fallend, teilzunehmen. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde – neben der vorübergehenden Ingewahrsamnahme – auch ein hohes Zwangsgeld angedroht. Tatsächlich wurden jedoch keine Fälle bekannt, in denen dieses Zwangsgeld durchgesetzt wurde, auch verwaltungsrechtliche Klagen wurden offenbar nicht geführt.

Eigentlich könnte diese Farce dreieinhalb Jahre später ein Kapitel der Vergangenheit sein, aus einer dunklen Zeit, in der die staatlichen Organe gegen ihre Bürger wüteten. Doch während die etablierten Politiker ihre Schuld mit voranschreitendem Zeitablauf kleinreden und sich in Enquete-Kommissionen flüchten, mit denen sie „für die nächste Pandemie“ lernen wollen (Untersuchungsausschüsse, wie es sie etwa in Brandenburg, Thüringen und Sachsen gibt, sind da schon ein angemesseneres Mittel!), treten die Behörden in Sachsen-Anhalt jetzt nach.
Tausende Euro „Bearbeitungsgebühr“ gefordert
Dutzende Betroffene haben in den letzten Wochen Schreiben der Polizeidirektion Magdeburg erhalten, in denen sie aufgefordert wurden, eine „Bearbeitungsgebühr“ für die damals erlassenen Betretungsverbote zu zahlen. Jeweils 123,50 Euro – eine Zwangsabgabe dafür, dass der Staat ihnen verboten hat, die Innenstädte ihrer Region zu betreten. Und, besonders dreist: Für jeden Bescheid soll eine einzelne Bearbeitungsgebühr fällig werden, teilweise haben Aktivisten über Monate hinweg dutzende Betretungsverbote erhalten. Dafür möchte die Polizei jetzt tausende Euro haben.

Derzeit verschickt die Behörde unter dem Titel „“Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen der Polizei“ Anhörungen, in denen Betroffen mitgeteilt wird, dass der Erlass eines entsprechenden Kostenbescheides geplant ist. Im nächsten Schritt erfolgt die entsprechende Festsetzung, gegen die sich jedoch mit einem Widerspruch und, wenn diesem nicht abgeholfen wird, per Klage vor dem Verwaltungsgericht gewehrt werden kann. Ein Prozedere, was gerade für juristische Laien jedoch kompliziert erscheinen mag, so dass von staatlicher Seite offenbar darauf spekuliert wird, durch entsprechenden Druck möglichst viele Empfänger zu „freiwilligen“ Zahlungen zu drängen.
Bürgerinitiative warnt vor Polizei-Schreiben
In einem Beitrag auf Telegram warnt die lokale Bürgerinitiative „Harz verteidigen“, aus der heraus sich zahlreiche Vertreter an Corona-Protesten beteiligten und offenbar nun selber Opfer entsprechender Maßnahmen sind, vor den polizeilichen Schreiben:
„Viele Personen haben aktuell von der Polizeidirektion Magdeburg Anhörungsbögen erhalten. Darin geht es um die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen, meist im Zusammenhang mit ausgesprochenen Betretungsverboten. Es geht dabei um Demonstrationen aus dem Jahr 2022, als der Staat willkürlich Menschen die Demonstrationsfreiheit nahm.
Für jedes einzelne Betretungsverbot werden Kosten von rund 123 € geltend gemacht, einige Betroffene haben sogar mehrere Schreiben erhalten (bis zu 18 Stück).“
Betroffenen wird empfohlen, kein Geld zu überweisen und Kontakt aufzunehmen, um sich rechtlichen Beistand zu organisieren – nach bisheriger Einschätzung seien die Maßnahmen der Polizei rechtswidrig.
Über die Mitteilung der Initiative hinausgehende Reaktionen aus der Politik auf das Corona-Nachtreten der Magdeburger Polizeidirektion sind bisher jedoh noch nicht bekannt.
Das Corona-Regime vergisst nicht und geht gegen Oppositionelle gnadenlos vor – auch Jahre später. Umso wichtiger ist es, dass die Taten der Politiker auch nicht in Vergessenheit geraden. Aufklärung leistet hier der Film „Nur ein Piks – Im Schatten der Impfung“, jetzt auch auf DVD! Hier bestellen.





