Das Verwaltungsgericht hat den Ausschluss des aussichtsreichen AfD-Kandidaten Joachim Paul in Ludwigshafen bestätigt, auch in Nordrhein-Westfalen wurden mehrere rechtsgerichtete Bürgermeisterkandidaten durch die jeweiligen Wahlausschüsse gestrichen. Ein Vorgehen, das noch stärker zunehmend wird und zeigt, wie weit die Demokratiesimulation bereits vorangeschritten ist – in unserem Aufklärungspaket „1.000 Seiten BRD-Diktatur“ legen wir schonungslos offen, wie die Opposition in unserem Land bekämpft wird. 11 entlarvende COMPACT-Ausgaben für nur 14,99 statt 79,75 Euro. Hier mehr erfahren.

    Was haben Joachim Paul (AfD), Uwe Detert (AfD), Markus Beisicht (Aufbruch Leverkusen) und Julian Bender (III. Weg) gemeinsam? Allen vier Kandidaten aus unterschiedlichsten politischen Zusammenhängen, die sich grob als „rechtsgerichtet“ bezeichnen lassen, wurden in den vergangenen Wochen zu Bürgermeisterwahlen in ihren jeweiligen Heimatstädten Ludwigshafen, Lage, Leverkusen und Hilchenbach nicht zur Wahl zugelassen. In allen Fällen beklagte der zuständige Wahlausschuss, der sich stets aus Vertretern der Verwaltung und Stadträten, die mehrheitlich den Kartellparteien entstammen, dass die Kandidaten Zweifel an ihrer Verfassungstreue, die für einen Verwaltungsposten erforderlich ist, nicht hätten ausräumen können.

    AfD-Politiker Joachim Paul beim COMPACT-Sommerfest in Stößen. Foto: COMPACT

    Im Klartext: Die Kandidaten sollen belegen, dass sie verfassungstreu sind, nicht umgekehrt. Beweislastumkehr, die freilich in der Realität kaum möglich ist, selbst wenn manch einer mit dem Grundgesetz unter dem Kopfkissen ins Bett gehen würde, wie soll er das einem Gremium wie dem Wahlausschuss vermitteln? Es entsteht eine gefährliche Willkür, die vor allem aussichtsreiche, aber auch einfach missliebige Kandidaten, die – aus Sicht der Altparteien – den Ruf der Stadt beschädigen könnten, verhindern.

    Während ein Joachim Paul in Ludwigshafen, wo die AfD zur Bundestagswahl mit 24,3 % die meisten Zweitstimmen erzielen konnte (knapp vor der CDU mit 24,1 %), durchaus Chancen hätte, auch den Chefsessel im Rathaus zu erobern, dürften Markus Beisicht in Leverkusen, wo die AfD parallel zum Aufbruch Leverkusen antritt oder Julian Bender in Hilchenbach, der mit dem III. Weg sicherlich auch ohne AfD-Parallelkandidatur nur einen Teil der potentiellen Rechtswähler erreichen kann, allenfalls Ergebnisse im mittleren, einstelligen Prozentbereich zuzutrauen sein. Trotzdem wurden auch sie von den Stimmzetteln gestrichen. Als Machtdemonstration des Establishments, mit der Botschaft „Wir entscheiden, wer mitspielen darf“.

    Der Leverkusener Politiker Markus Beisicht bei einer Rede. Foto: t.me/gbfreiheitsfoto

    Vorzensur der Kandidaten nicht in allen Bundesländern möglich

    Dass es überhaupt möglich ist, schon vor dem Wahlgang zu entscheiden, wer überhaupt antreten darf, ist auf die jeweiligen Kommunalwahlgesetze zurückzuführen, die ein solches Vorgehen in Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen bewusst beinhalten. Das Kalkül dahinter: Einen Kandidaten vor der Wahl auszuschließen ist lautloser (selbst bei einem öffentlichen Aufschrei, wie im Ludwigshafener Fall von Joachim Paul), als einen möglichen Sieger nachträglich zu disqualifizieren. Als beispielsweise AfD-Landrat Robert Sesselmann die Wahl in Sonneberg gewann, wurde auch er einer Überprüfung auf seine Verfassungstreue unterzogen – weil es jedoch ein politisches Erdbeben gegeben hätte, dem Sieger den Antritt seines neuen Amtes zu verweigern, verlief diese unspektakulär und Sesselmann bekam den Segen der Kommunalaufsicht.

    Um die Ausschaltung missliebiger Kandidaten im Vorfeld zu verhindern – und die Gültigkeit von Wahlen nicht wegen der folgenden juristischen Auseinandersetzungen jahrelang in der Schwebe zu lassen – wurde in Sachsen das Kommunalwahlgesetz geändert. Hintergrund war ein Rechtsstreit von Peter Schreiber, der 2015 für die NPD Bürgermeister der Stadt Strehla werden wollte, dem aber wegen angeblich mangelnder Verfassungstreue ebenfalls die Kandidatur untersagt wurde. Zwar verlor Schreiber den Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht, doch die Landesregierung erkannte, dass die vorherige Verfassungstreue-Prüfung immer wieder zu Konflikten führen dürfte und änderte das Gesetz dahingehend ab, dass zukünftig nur der Wahlsieger nach dem Urnengang genauer unter die Lupe genommen wird. Zumindest bei den bisherigen AfD-Bürgermeistern in Pirna und Großschirma hatten die jeweiligen Landkreise als Rechtsaufsicht keine Beanstandungen.

    Die Zeiten werden härter, die Repression nimmt zu. Der Ausschluss oppositioneller Kandidaten für Verwaltungsposten ist eine neue Art des Angriffs, das Kartell hat Angst um seine Macht. Wie schlimm die Zustände wirklich sind, erfahren Sie in unserem Paket „1.000 Seiten BRD-Diktatur“: 11 hochbrisante und entlarvende COMPACT-Ausgaben darunter Aufklärungshammer wie „Zensur in der BRD“, „Asyl. Die Flut“ oder „Schwarzbuch Lügenpresse“. 5.000 Seiten Klartext zum Sonderpreis von nur 14,99 statt 79,75 Euro. Hier bestellen.

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