Am Donnerstag (31. Juli 2025) wird das Urteil gegen Querdenker-Chef Michael Ballweg erwartet. Die Staatsanwaltschaft will den Freiheitskämpfer wieder hinter Gittern sehen, fordert eine lange Haftstrafe. Dabei müssten eigentlich ganz andere vor Gericht stehen: Die Doku „Nur ein Pieks –Im Schatten der Impfung” zeigt, wer die wirklichen Corona-Verbrecher sind, die bisher ungeschoren davonkommen. Jetzt auf DVD! Hier mehr erfahren.

    43 Verhandlungstage lang wurden vor dem Landgericht Stuttgart Beweise erhoben, ob Michael Ballweg tatsächlich Steuern hinterzogen hat. Genau das behauptet die Staatsanwalt, die den Querdenker-Kopf schon im Juni 2022 festnehmen ließ, bis ins Frühjahr 2023 musste Ballweg in Untersuchungshaft schmoren. Von Beginn an war jedoch höchst fraglich, ob die Vorwürfe tatsächlich strafrechtlicher Art sind oder viel mehr auf politischen Druck zurückzuführen sind – die ersten Querdenker-Proteste im Frühjahr 2020 waren ein politisches Erdbeben im grün-schwarzen Baden-Württemberg und der Organisator dieser Bewegung wurde zum Staatsfeind erklärt.

    Packen es an: Kayvan Soufi-Siavash, Jürgen Elsässer und Michael Ballweg, hier am Rande eines Strategietreffens bei Stuttgart im Mai 2025. Foto: COMPACT

    Die Kriminalisierungsbemühungen der Staatsanwaltschaft haben bereits mehrere Rückschläge erhalten, doch die Strafverfolgungsbehörde geht weiter mit höchstem Eifer vor. Sogar die Anklageschrift wurde zunächst durch das Landgericht abgewiesen, Ballwegs Unschuld festgestellt, ehe dieser Beschluss jedoch durch ein höheres Gericht aufgehoben wurde. Und so wurde seit Oktober 2024 schließlich verhandelt.

    In Luft aufgelöst

    Während des Prozesses lösten sich die Vorwürfe gegen Ballweg in Luft auf: Systematisch wurde belegt, dass Spenden für die Arbeit der Querdenken-Bewegung eingesetzt wurden, vor allem für die Organisation der beiden großen Demonstrationen im August 2020 in Berlin. Dem schien auch das Gericht zu folgen, mehrmals wurde angeregt, das Verfahren wegen „geringer Schuld“ nach § 153 StPO einzustellen. Doch die Staatsanwaltschaft, deren Zustimmung für eine solche Einstellung benötigt wird, ließ nicht mit sich reden. Ihr Ziel ist klar: Ballweg muss zurück ins Gefängnis.

    Dass die zuständige Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyers, in dem sie betont, es sei natürlich kein politischer Druck ausgeübt worden und es handele sich nicht um einen politischen Prozess, drei Jahre Haft fordert, ist deshalb wenig überraschend. Prozessbesucher rechnen jedoch mit einem deutlich günstigeren Ausgang, die Verteidigung von Ballweg fordert Freispruch und eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft.

    Ballweg dankt Unterstützern

    In seinen letzten Worten dankte der Angeklagte seinen Unterstützern, die ihm seit Frühjahr 2020 die Treue halten und sogar für seine Freilassung demonstrierten. Darüber hinaus betonte Ballweg, dass er sogar finanzielle Verluste gemacht hätte: „Ich bin unschuldig. Meine Steuerberatungsgesellschaft hat bestätigt, dass ich 80.000 Euro Verlust gemacht habe.“ Im Rahmen des Prozesses wurde jüngst bekannt, dass Ballweg einen Anspruch auf die Rückerstattung von bis zu 200.000 Euro durch das Finanzamt hat. Wegweisend dafür dürfte das Urteil am 31. Juli 2025 werden. Sollte Ballweg siegen, wird die Staatsanwaltschaft, natürlich ganz politisch unabhängig und ohne jeden Druck aus der Politik, jedoch mit aller Wahrscheinlichkeit Revision einlegen und den Fall vor die nächste Instanz bringen.


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