Zensur kennt viele Formen: Einem nordrhein-westfälischen Gefängnisinsassen wurde jetzt untersagt, das von ihm abonnierte COMPACT-Magazin zu erhalten. Lediglich einzelne Seiten seien zu verantworten, um die Resozialisierung nicht zu gefährden, entschied das Landgericht Aachen, dessen Begründung für Sprachlosigkeit sorgt. Ist COMPACT zu hart für den Knast? Bilden Sie sich eine eigene Meinung – jetzt mit dem Jubel-Abo für nur 60 Euro jährlich zuschlagen und alle Ausgaben direkt nach Hause bekommen!
Als politisches Magazin leistet COMPACT einen Beitrag zur gesellschaftlichen Bildung. Und natürlich auch zur Resozialisierung von Straftätern. Ein Mann aus dem Rheinland, der zu eine mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, hat deshalb ein Abo abgeschlossen, um sich monatlich aus erster Hand über die Entwicklungen in unserem Land und der weiten Welt zu informieren. Doch während der Bezug anderer Zeitungen, vor allem aus dem linksgrünen Milieu (die „taz“ warb sogar lange Zeit für ein kostenloses „Knastabo“!) in deutschen Gefängnissen kein Problem zu sein scheint, schrillen beim Namen COMPACT die Alarmglocken. Und so untersagte die Abteilung „Sicherheit und Ordnung“ der Justizvollzugsanstalt die Aushändigung unserer COMPACT-Ausgabe 02/2025 „Super!!! Warum Elon Musk auf Deutschlands Zukunft setzt“ an den Betroffenen. Unser Abonnent zog gegen diese Entscheidung vor Gericht – heraus kam ein Beschluss, bei dem vor allem die Begründungen des Gerichtes für Fassungslosigkeit sorgen.
Landgericht überprüfte jede einzelne COMPACT-Seite vor Aushändigung
Wer gedacht hätte, dass die Pressefreiheit in Deutschland so stark überwiegt, dass der Gerichtsbeschluss zur Aushändigung nur Formsache sein dürfte, irrt sich, ganz im Gegenteil: „Die Kammer hat eine Ablichtung der streitgegenständlichen Ausgabe in Augenschein genommen und das Magazin Seite für Seite ausgewertet“, heißt es zunächst in der Begründung zur Entscheidung des Landgerichts Aachen vom 26. Juni 2025 (Az. 33m StVK 35/25 Vollz), um wenig später das „Prüfungsergebnis“ mitzuteilen. Und das hat es in sich.
Bericht übe Alice Weidel sei „nationalsozialistische Propaganda“
Das Gericht wirft mit begriffen wie „Hetzpropaganda“ und „rechtsextremer Terminologie“ nur so um sich, spart mit kaum einer diffamierenden Kategorisierung. Höhepunkt dieser verrückten Unterstellungen: Ein Artikel von COMPACT-Chefredakteur Jürgen Elsässer über die notwendige Kooperation von AfD-Chefin Alice Weidel und Tech-Milliardär Elon Musk sei „nationalsozialistische Propaganda“. Glauben Sie nicht? Das steht wirklich im Beschluss.
So stuft das Gericht unser Heft ein:
(in Klammern wurde jeweils das Artikelthema hinzugefügt, um ein Verständnis zu ermöglichen)
Seite 2: Rechtsextreme Terminologie, Hetzpropaganda (Inhaltsverzeichnis)
Seite 3: Rechtsextreme Terminologie, Hetzpropaganda (Editorial)
Seite 6: Aufruf zur Hetze gegen politische Gegner (Zitate des Monats)
Seite 10 bis 13: Verbreitung von Verschwörungstheorien, nationalsozialistische Propaganda (Artikel über Alice Weidel)
Seite 20 bis 25: Verbreitung von Verschwörungstheorien, diffamierender Bericht über staatsanwaltliche Ermittlungen und Justizmaßnahmen (Artikel über die Verhaftung von Tommy Robinson)
Seite 26 bis 28: Nationalsozialistische Propaganda (Artikel über gegenseitige Sympathien von Musk und Meloni)
Seite 32 bis 34: Als Sachbericht ohne Quellennennung getarnte Hetzpropaganda (Artikel über die Islamisierung von Köln-Mülheim)
Seite 35 bis 37: Verbreitung von Verschwörungstheorien, Hetzpropaganda gegen Israel (Artikel über Syriens brüchigen Frieden)
Seite 38 bis 40: Verbreitung von Verschwörungstheorien, Hetzpropaganda (Artikel über die Rolle der USA beim Militärputsch in Südkorea)
Seite 41 bis 43: Verbreitung von Verschwörungstheorien, Hetzpropaganda (Artikel über die Ernennung von Robert F. Kennedy Jr. zum US-Gesundheitsminister)
Seite 44 bis 45: Nationalsozialistische Propaganda (Artikel über Trumps Wahlsieg)
Seite 48 bis 53: Verbreitung von Verschwörungstheorien, diffamierender Bericht über Polizei, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und Justizmaßnahmen (Artikel zu einer Anschlagsserie)
Seite 54: Hetze gegen den bestehenden demokratischen Staat (Ganzseitige Werbung für die Trump-Heldenmedaille)
Seite 55 bis 57: Verbreitung von Verschwörungstheorien, Agitation gegen den bestehenden demokratischen Staat (Artikel über die Alien-Luftschlag von Nürnberg)
Seite 65: Verbreitung von Verschwörungstheorien, Hetze gegen politische Gegner (Artikel über Kambodscha-Visite im Jahr 1992)
Seite 66: Rechtsextreme Propaganda, Hetzpropaganda (Artikel zum Erfolg von Herbert Kickl)
Entscheiden Sie selber: Lassen sich die Artikel im COMPACT-Heft 02/2025 mit solch dumpfen Schlagworten abhandeln und regelrecht beiseite wischen? Oder liefern wir heiße Informationen, die andere am liebsten verschweigen würden? Bestellen Sie die Februar-Ausgabe von COMPACT – „Super!!! Warum Elon Musk auf Deutschlands Zukunft setzt“ – mit wenigen Klicks als Online-Download direkt zu sich nach Hause.
Gnädiges Landgericht: Ein paar Seiten bleiben über…
Nachdem fast das gesamte Heft mit diffamierenden Schlagworten kategorisiert wurde, kommt das Gericht zu seinem – angesichts der bisherigen Ausführungen wenig überraschenden – Fazit:
Damit lässt sich feststellen, dass große Teile der Ausgabe 2/25 Inhalte enthalten, die sowohl die Sicherheit und Ordnung der Anstalt als auch das Vollzugsziel des Antragsstellers gefährden.
Gnädigerweise ordnet das Gericht jedoch an, die wenigen Seiten, die nicht unter die Gesinnungszensur fallen, an den Betroffenen auszuhändigen – vermutlich herausgetrennt aus dem COMPACT-Heft.
Angesichts dieses Beschlusses stellt sich die Frage: Was zählt die Pressefreiheit in Deutschland noch? Immerhin handelt es sich bei dem entscheidenden Gericht nicht um das Amtsgericht eines kleinen Dorfes, sondern um das Landgericht einer westdeutschen Großstadt!
Aber: COMPACT lässt sich auch von solchen Gerichtsbeschlüssen nicht beeindrucken. Wir lassen uns nicht verbiegen oder passen unsere Berichterstattung aus Gefälligkeit an. COMPACT steht für Klartext. Und Sie können mit dem Jubel-Abo für nur 60 Euro jährlich zuschlagen, einen satten Rabatt mitnehmen und alle Ausgaben zukünftig direkt nach Hause bekommen. Ohne, dass ein Gericht vorher zensiert. Jetzt bestellen!