Erinnern Sie sich an diesen Fall? Im Februar 2024 wurde in Mecklenburg-Vorpommern eine Schülerin von der Polizei aus dem Schulunterricht geführt, weil sie Videos verbreitet hatte, die als AfD-nah gewertet werden konnten. Der Fall dokumentiert, wohin wir in dieser Gesellschaft schon gekommen sind. Es gilt: Wachsam bleiben! Wir liefern unser Rabattpaket „1.000 Seiten BRD-Diktatur“, jetzt zum Sensations-Preis von 14,99 Euro (statt 79,95 Euro). Hier mehr erfahren.
Es ist in der Tat ein Fall, der bis heute sprachlos macht: Die 16-jährige Schülerin Loretta wurde im Februar vergangenen Jahres von drei Polizeibeamten aus dem Chemieunterricht ihrer Schule in Ribnitz-Damgarten unweit von Rostock geholt, weil sie politisch unkorrekte Videos geteilt haben sollte. Erfreulicherweise hat das Verwaltungsgericht Greifswald nun entschieden, dass dieser Polizeieinsatz rechtswidrig und unverhältnismäßig war.
Das Urteil stellt nicht nur die skandalöse Vorgehensweise von Polizei und Schulleitung bloß, sondern wirft darüber hinaus ein Schlaglicht auf die Gefahren von Denunziation und staatlicher Übergriffigkeit.
Ein unglaublicher Skandal
Fassen wir den Fall nochmals zusammen: Am Morgen des 27. Februar 2024 informierte der Schulleiter des Richard-Wossidlo-Gymnasiums die Polizei über Loretta. Auslöser war eine anonyme E-Mail, die ihm zugegangen war. Darin wurde die Schülerin denunziert. Sie verbreite Videos mit verfassungsfeindlichen Inhalten, hieß es dort. Konkret ging es übrigens um Posts mit Aussage wie „Heimat, Freiheit, Tradition, Multikulti Endstation“ sowie um ein Bild mit einer Jacke der Marke „Helly Hansen“, deren Kürzel „HH“ fälschlicherweise als rechtsextremes Symbol interpretiert wurde.
Die Polizei entsandte daraufhin einen Wagen mit drei Beamten zur Schule, obwohl bereits vor Ort festgestellt werden konnte, dass kein Anfangsverdacht einer Straftat vorlag. Dennoch wurde Loretta vor den Augen ihrer Mitschüler aus dem Unterricht geholt, durch die Schule geführt und im Lehrerzimmer einer „Gefährderansprache“ unterzogen – ohne Anwesenheit ihrer Eltern oder rechtlichen Beistand.
Erst nach dieser Maßnahme wurde Lorettas Mutter vom Schulleiter informiert. Mittlerweile ist auch die Denunziantin enttarnt. Es handelt sich um eine Frau aus Nordrhein-Westfalen, die gezielt im Internet nach „verdächtigen“ Hashtags sucht und dann die Betroffenen anschwärzt.
Erfreuliche Klarheit
Das Verwaltungsgericht Greifswald hat nun deutlich klargestellt: Der Polizeieinsatz war rechtswidrig, die Maßnahme unverhältnismäßig. Es seien mühelos mildere Mittel möglich gewesen. Die öffentliche Abführung aus dem Unterricht aber habe eine unnötige Stigmatisierung der Schülerin verursacht. In der Urteilsbegründung heißt es denn auch:
„Die Art und Weise der Durchführung der Maßnahme ist nicht verhältnismäßig gewesen.“
Die Kosten des Verfahrens trägt das Land Mecklenburg-Vorpommern. Die AfD-Fraktion Mecklenburg-Vorpommern hat das Urteil ausdrücklich begrüßt. Enrico Schult, schulpolitischer Sprecher der Fraktion, erklärte: „Die gerichtliche Feststellung, dass Einsatz und Verhältnismäßigkeit bei der Abführung der Schülerin aus dem Chemieunterricht rechtswidrig waren, setzt ein klares Zeichen gegen die staatliche Übergriffigkeit.“
Er fordert jetzt eine öffentliche Entschuldigung von Bildungsministerin Simone Oldenburg und Innenminister Christian Pegel, die das Vorgehen von Schulleitung und Polizei wiederholt verteidigt hatten. Fraktionsvorsitzender Nikolaus Kramer ergänzte:
„Die ganze Aktion war für Außenstehende schon damals grotesk und wirkt angesichts von tatsächlichen Bedrohungslagen wie Messerstechereien, Massenschlägereien und Inbrandsetzen von Straßenbahnen geradezu fahrlässig.“
Für Loretta und ihre Familie hatte der Vorfall tatsächlich gravierende Konsequenzen. Die öffentliche Bloßstellung führte anschließend zu Mobbingsituationen durch Mitschüler, das Mädchen hat bis heute mit psychischen Belastungen zu kämpfen.
„Es war ein Albtraum“
Ihre Mutter beschreibt die damalige Situation: „Unser Telefon klingelte bis nachts, Journalisten belagerten unser Haus. Es war ein Albtraum.“ Die Familie sah sich gezwungen, Loretta nicht mehr allein aus dem Haus zu lassen, um sie vor weiteren Angriffen zu schützen. Medienberichte, die fälschlicherweise von rechtsextremen Symbolen sprachen, verschärften die Situation.
Die Klage, unterstützt vom Verwaltungsrechtsexperten Prof. Dr. Ralf Stark, zielte darauf ab, die Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes feststellen zu lassen und die Ehre der Schülerin wiederherzustellen. Stark betonte, dass die Tiktok-Beiträge von Loretta zwar nicht jedem gefallen mögen, jedoch eindeutig von der Meinungsfreiheit gedeckt seien.
Er kritisierte die Polizeiführung und das Innenministerium scharf: „Es hätte nie zu dieser Verhandlung kommen müssen. Eine Entschuldigung und ein Sensibilisierungsgespräch mit den Beamten hätten gereicht.“ Dass die Polizeivertreter und der Anwalt des Landes ein Angebot zur außergerichtlichen Einigung abgelehnt hatten, verstärkte den Eindruck von Uneinsichtigkeit.
Die AfD-Fraktion fordert nun strukturelle Konsequenzen, um den „Schutzraum Schule“ zu stärken. „Die Schule ist kein Überwachungsraum, sondern ein Ort des Lernens und der Freiheit“, betonte Schult. Er kritisierte die politische Instrumentalisierung des Vorfalls und forderte eine Neujustierung dienstlicher Vorgaben, um künftig pädagogisch angemessenes Handeln zu gewährleisten.
Jetzt gegen die Schulleitung
Lorettas Familie plant, in einem weiteren Verfahren gegen den Schulleiter und das Bildungsministerium vorzugehen, um auch deren Handeln als rechtswidrig feststellen zu lassen. Ein Termin hierfür steht noch aus. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Duisburg mittlerweile auch gegen die Denunziantin.
Der Fall unterstreicht auf erschreckende Weise, was sich hierzulande abspielt. Wir liefern unser Rabattpaket „1.000 Seiten BRD-Diktatur“, jetzt zum Sensations-Preis von 14,99 Euro (statt 79,95 Euro). Hier mehr erfahren.