Aus der Urteilsbegründung. Vorabdruck aus der Juliausgabe von COMPACT-Magazin. In ihrer letztinstanzlichen Entscheidung haben die Richter verfassungsrechtliche Verstöße des COMPACT-Magazins beklagt, diese seien seien aber nicht prägend. Die Meinungsfreiheit wiege höher. _ O-Ton Bundesverwaltungsgericht „Die Anwendung des Vereinsgesetzes auf die Klägerin {COMPACT-Magazin GmbH} erweist sich schließlich auch mit Blick auf den Gesetzeszweck als gerechtfertigt. Denn bei der Klägerin, die uneingeschränkt den Schutz der grundrechtlichen Medienfreiheiten genießt, handelt es sich nicht nur um ein Presse- und
    Anmelden
       

    Kommentare sind deaktiviert.