Der Chefredakteur des Deutschland-Kuriers wurde zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er ein Faeser-Meme geteilt hatte. Wer meint, dass das Urteil an Absurdität nicht zu überbieten ist, sollte sich den Schauprozess gegen Heinrich Fiechtner ansehen. Wird auch NÄNCY 2 („Halt’s Maul, Fritz!“) bald verboten? Sichern Sie sich lieber schnell hier ihr Exemplar.

    Der Mediziner Dr. Heinrich Fiechtner, von 2016 bis 2021 AfD-Landtagsabgeordneter in Baden-Württemberg, steht derzeit in einem Verfahren vor Gericht, das in puncto Absurdität seinesgleichen sucht. Offenbar soll nach der Verurteilung von Deutschland-Kurier-Chef David Bendels bald ein neues Exempel statuiert werden.

    Die Rahmenhandlung ist schnell erzählt: Am 5. Februar 2021 veröffentliche Fiechtner – damals besonders aktiv im Widerstand gegen die überzogenen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung – ein Video, in dem er die totalitären Züge der Hygiene-Tyrannei bloßstellte. In dem Clip äußert er – in satirischer Anspielung an Hitlers Stimmlage – die Sätze: „Geil Merkel! Wollt ihr den totalen Corona-Kampf?“ und streckte dabei den linken Arm zum Gruß aus dem geöffneten Auto-Fenster.

    Erlaubte Satire, verbotene Satire

    Für jeden normalen Menschen war dieser Videokommentar – nicht zuletzt wegen seiner performativen Übertreibung – als Satire, als Witz erkennbar. Die humorlose Richterin am Amtsgericht Stuttgart, Frau Anna Wegner, sah das jedoch ganz anders. Am 3. März 2023 verurteilte sie Fiechtner wegen insgesamt 18 Delikten im Zusammenhang mit den Corona-Protesten (darunter Hausfriedensbruch, Verstöße bei Versammlungen, unerlaubtes Filmen von Polizeibeamten und weiteren Lappalien) zu einer Geldstrafe von 485 Tagessätzen zu je 150 Euro – macht in Summe 72.750 Euro.

    Hier ist Hitler-Satire erlaubt: System-Clown Böhmermann als GröFaZ. Foto: Screenshot Youtube / ZDF

    Fiechtner zahlte diese Summe nicht, sondern legte stattdessen Berufung gegen das Urteil ein – auch weil die ihm vorgeworfenen Delikte laut eigener Aussage so nicht stattgefunden hatten. Der Berufungsprozess läuft bis heute, und von Prozesstag zu Prozesstag wird deutlicher: Um Wahrheitsfindung oder Gerechtigkeit geht es hier nicht.

    In der satirischen Einlage von Fiechtner sah die Richterin – ähnlich wie im Fall des gerade verurteilten Journalisten David Bendels – keinen Scherz, sondern bitteren Ernst. Die humorvolle Verballhornung von Angela Merkel und ihrer Corona-Politik wurde als Beleg für Fiechtners „rechtsextreme Gesinnung“ verbucht. Dabei stützte sich die Richterin laut eigener Aussage vor Gericht (zit. nach Fiechtner) auf die anonyme Meinung Dritter im Internet:

    „…und dann gab es aufgrund dieser Videos, die Sie halt für alle öffentlich im Netz verteilen, gab es Leute, die sich empört haben, wie sowas überhaupt möglich ist, warum ein Rechter diese Nazi Propaganda betreiben kann, und das macht doch deutlich, dass es eben mitnichten für jeden Dritten erkennbar war, dass Sie sich davon ausdrücklich distanzieren.“

    Heißt also: Satire ist nur dann Satire, wenn jeder die Satire als Satire erkennt. Ein völlig absurder Ansatz. Doch es wird noch besser: Das Gericht sah in Fiechtners Armbewegung im erwähnten Video einen strafbaren Hitlergruß, obwohl Fiechtner ohne rechten Unterarm auf die Welt kam – den Gruß also nur mit links andeuten konnte. „Mir fehlt die extreme Rechte“, erklärte Fiechtner im Prozess spöttisch.

    Der Knaller: Um den konstruierten Hitlergruß-Vorwurf zu untermauern, brachte die Staatsanwaltschaft im derzeit noch laufenden Berufungsverfahren – man glaubt es kaum – eine historische Vorschrift aus dem Jahr 1935 (!) ein, die körperlich behinderten Personen den Hitlergruß mit dem linken Arm erlaubte. Das kann man sich nicht ausdenken.

    Linker Arm, rechter Arm? Hauptsache Nazi!

    Richterin Anna Wegner wollte bei der Arm-Geste schon im ursprünglichen Verfahren keine Satire erkennen können und zog sich erneut auf die „Empörung bei Dritten“ zurück, die „in keinster Weise irgendwie an Satire gedacht“ hätten.

    Um das also nochmals klarzustellen: Nicht näher genannte Gegner von Fiechtner empören sich über angeblich „rechtsextreme“ Symbolik im Internet und wollen diese nicht als Satire erkennen können – und eine Richterin nimmt das für bare Münze?

    Die körperliche Behinderung von Fiechtner wollte sie partout nicht als Gegenargument gegen den vermeintlich verbotenen Gruß gelten lassen. Wie Fiechtner erklärte, mache „gerade die Tatsache, dass ich nicht über eine rechte Hand verfüge“, es „offenkundig, dass ein „formgerechter“ Hitlergruß nicht möglich war – selbst wenn ich ihn je hätte zeigen wollen, was ich entschieden zurückweise.“ Die Richterin blieb davon völlig unbeeindruckt und erklärte laut Fiechtner im Prozess:

    „Der einzige Grund, warum Sie in dieser Position da so stehen, ist, weil Sie genau dieses Kennzeichen verwenden wollten“.

    Und: „da können Sie sich nicht schützend auf Ihre Behinderung zurückziehen.“ Na dann!

    Strafverteidigung im Schauprozess

    Um das nicht unerwähnt zu lassen: Auch an den anderen Anklagepunkten – zum Beispiel wegen der Beleidigung öffentlicher Amtsträger – bestehen Zweifel. Die Beleidigungen hatte man Fiechtner auf Basis von Beiträgen auf Telegram zur Last gelegt, obwohl an keiner Stelle im Verfahren eindeutig geklärt werden konnte, ob Fiechtner die Beiträge überhaupt selbst verfasst hatte. Ein Detail, das als Warnung an alle alternativen Politiker und Medienschaffenden zu verstehen ist.

    Was in einem solchen Gesinnungsprozess natürlich nicht fehlen darf: eine ordentliche Behinderung der Verteidigung. Fiechtners Anwalt wurde die Entkräftung der Vorwürfe gegen seinen Mandaten praktisch unmöglich gemacht, indem die Aufnahme von entlastendem Beweismaterial ins Verfahren einfach verweigert wurde.

    Gerne hätte der Verteidiger Sendungen gebührenfinanzierter Medien wie ZDF Magazin Royal oder Extra 3 vorgeführt, in denen Jan Böhmermann und andere Komödianten frei und nach Herzenslust mit NS-Symbolik spielen und Grußgesten ans Publikum richten. Diese Clips hätten deutlich gemacht, dass man sehr wohl satirisch auf den NS Bezug nehmen kann, ohne im Anschluss strafrechtlich belangt zu werden. Das Anliegen wurde verweigert. „Eine Begründung? Fehlanzeige“, so Fiechtner. „Was für öffentlich-rechtliche Satiriker erlaubt ist, darf ein Dissident nicht. Die Botschaft ist eindeutig: Nicht der Inhalt zählt – sondern, wer spricht.“

    Was man jetzt schon prophezeien kann: An solchen Prozessen wird auch in Zukunft kein Mangel sein. Gegen politische Abweichler und Regierungskritiker mit Hilfe von Anwälten und Gerichten vorzugehen, dabei Rechtsnormen und Paragraphen im Sinne des Staates zu beugen, all das nennt man „Lawfare“ – ein Begriff, den man sich merken muss.

    Trump, Georgescu, Le Pen und zahlreiche AfD-Politiker wie Björn Höcke oder Petr Bystron haben bereits Bekanntschaft mit dieser Strategie gemacht. Frei erfundene Vorwürfe werden konstruiert, Meinungsdelikte gebastelt, Immunitäten aufgehoben und politische Karrieren beendet – alles ganz sauber abgesegnet von staatlichen Gerichten. Einspruch, euer Ehren! Abgelehnt!

    Satire-Verbot durch BRD-Justiz: Ist NÄNCY 2 („Halt’s Maul, Fritz!“) als nächstes dran? Schlagen Sie zu, bevor der Staatsanwalt zuschlägt – und sichern Sie sich schnell hier ihr Exemplar.

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