Wegen einer guten Tat vor Gericht! Diese Republik hängt wirklich in den Seilen. Vor allen Dingen Heranwachsende aber machen da nicht mehr mit. Das ist auch das Thema der COMPACT-Ausgabe 10/2024 mit dem Titel „Neue Deutsche Jugend“. Hier mehr erfahren.

    Absurdistan in seiner ganzen Pracht: In Hamburg wollte der Gärtner einer nahegelegenen Kindertagesstätte zum Weihnachtsfest einen Tannenbaum spenden. Damit hat er sich strafbar gemacht und ist nun sogar verurteilt worden Nein! Doch! Oh!

    Anzeige statt Applaus

    Es war vor einem Jahr in Hamburg-Lokstedt, als der 53-jährige Geschäftsführer eines Gartenpflanzanbieters Kindern eine Überraschung bereiten wollte. Er verschaffte sich Zutritt zum Gelände der Kita mit Namen Mobi und platzierte dort einen Tannenbaum. Der gute Mann legte sogar noch kleine Geschenke darunter. Am nächsten Morgen aber spendete die Leitung der Einrichtung nicht etwa Applaus, sondern reagierte mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.

    Hintergrund: Um muslimische Kinder nicht zu verstören, hatte man sich zuvor ausdrücklich gegen einen Baum entschieden. Das sei auch mit den Eltern bereits kommuniziert gewesen; eine Entscheidung „im Sinne der Religionsfreiheit“. Kein Kind solle ausgeschlossen werden. In den zehn Jahren seit Bestehen hätte man sich erst dreimal für einen Weihnachtsbaum entschieden.

    Weil der Beschuldigte nun aber dennoch einen Weihnachtsbaum gebracht hatte, wurde er wegen Hausfriedensbruch und zudem auch noch zu einer 3.000-Euro-Geldstrafe verdonnert. Die zuständige Richterin am Amtsgericht: „Die Rechtslage ist relativ simpel. Es gab ein Tor. Es ist nicht gewünscht, dass einfach jeder dieses Gelände betritt. Und das ist zu akzeptieren.“

    Keiner Schuld bewusst

    Aus der Urteilsbegründung: Der Angeklagte sei „in das befriedete Besitztum eines anderen widerrechtlich eingedrungen (…) um dort einen Weihnachtsbaum aufzustellen in dem Wissen, dass die Kita-Leitung einen solchen bewusst nicht aufgestellt hatte und weder das Betreten noch das Aufstellen billigen würde.“

    Weil sich der Angeklagte keiner Schuld bewusst war und ist, hatte er es zuvor abgelehnt, das Verfahren gegen eine Geldbuße von 500 Euro einstellen zu lassen. Das Tor zur Kita sei nicht verschlossen gewesen, und es hätte auch kein Schild auf verbotenen Zutritt verwiesen. Er habe via Hörensagen erfahren, dass sich die Kindertagesstätte keinen Baum leisten könne. Seine Stellungnahme:

    „Wir wollten Kindern in der Weihnachtszeit eine Freude machen – und stehen deswegen nun erneut vor Gericht. Für uns sind ein Weihnachtsbaum und leuchtende Kinderaugen keine Straftat, sondern ein Zeichen der Hoffnung.“

    Möglicherweise wird der Verurteilte jetzt Rechtsmittel einlegen. Viele Hamburger haben kein Verständnis dafür, dass hier jemand wegen einer guten Tat derart büßen soll.

    Die Staatsanwältin bemängelte ausdrücklich die fehlende Einsichtigkeit des Angeklagten. Der kam in Gärtnerkleidung zum Gerichtstermin, begleitet wurde er von Menschen, die Shirts mit der Aufschrift „Kein Baum ist illegal“ trugen.

    Strafe für Weihnachtsbaum: Mit solchen Mätzchen machen sich Institutionen dieser Republik immer unglaubwürdiger. Besonders Junge haben die Nase voll! Das ist auch das Thema der COMPACT-Ausgabe 10/2024 mit dem Titel „Neue Deutsche Jugend“. Hier bestellen.

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