Verschiedene Vertreter der etablierten Parteien, etwa Union-Fraktionschef Jens Spahn oder die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (ebenfalls CDU), forderten jüngst die Aufhebung von Paragraph 188 StGB, dem sog. Politiker-Beleidigungs-Gesetz. Jetzt ist davon keine Rede mehr, die Vorschrift solle lediglich entschärft werden. Einmal mehr zeigt sich: Es wird höchste Zeit für grundsätzliche Veränderungen und ein Wendejahr 2026. Mit unserer Silbermedaille Reichstag. Hier mehr erfahren oder direkt bestellen!

    „Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene“ – so lautet der umstrittene Paragraph 188 des Strafgesetzbuches, der eine Beleidigung gegen Politiker deutlich schärfer bestraft, als einen Rechtsverstoß gegen Normalbürger. Eine Ungleichbehandlung, für die es keinerlei Gründe gibt.

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    Gerade Politiker, die für ihre Tätigkeit oftmals üppig aus dem Geldbeutel des Steuerzahlers entschädigt werden, sollten nämlich ein besonders dickes Fell haben, statt kritische Bürger mit Gerichtsverfahren zu überziehen. Wohin diese regelrechten Anzeigenfluten führen, stellten nicht nur Ex-Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck oder FDP-Frontfrau Agnes Strack-Zimmermann unter Beweis, auch die „Schwachkopf-Affäre“ oder das „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ – Meme über Nancy Faeser unterstrichen eindrucksvoll, wohin ein Sonderparagraph für Politiker führt.

    Von Abschaffung ist keine Rede mehr

    Nicht nur aus der Opposition, die – zumindest im Falle der AfD – eine vollständige Abschaffung des Paragraphen fordert, wurde die Kritik deshalb immer lauter. Auch Union-Fraktionschef Jens Spahn forderte die Streichung, während Sachsens Justizministerin Constanze Geiert auf der jüngsten Konferenz der Justizminister sogar den Antrag einbrachte, Paragraph 188 StGB aus dem Gesetz zu tilgen. Allerdings: Das stieß nicht überall auf Zustimmung.

    Symbolbild Justiz in Sachsen. Foto: DesignRage I Shutterstock.com.

    Insbesondere die SPD-regierten Länder wollten den Paragraphen in seiner bisherigen Form behalten, auch in der Union gab es nicht überall Befürworter einer Abschaffung. Der Kompromiss: Zukünftig sollen nur noch kommunale Vertreter, sprich Stadt- und Gemeinderäte, Kreisräte, Bürgermeister und Landräte, eine entsprechende Vorzugsbehandlung erhalten und besonders geschützt werden. Freilich, das dämmt die Anzeigenflut der Bundespolitiker, die durch übermotivierte Ermittler vor allem sogar ohne Strafantrag des „Opfers“ erfolgen kann, ein, bleibt aber trotzdem eine Ungerechtigkeit gegenüber dem Normalbürger. Einfacher wäre es, alle auf eine Stufe zu stellen: So, wie vorher bereits Jahrzehnte durch den üblichen Beleidigungs-Paragraphen 185 StGB, der lange als ausreichend empfunden wurde.

    Innenminster könnten Verfahren schon jetzt einstellen

    Obwohl es bis zu einer Novellierung des Gesetzes noch dauern könnte, gäbe es schon heute die Möglichkeit für die Innenminister der Länder, Verfahren wegen angeblicher Politikerbeleidigung nach § 188 StGB einzustellen: Möglich wären sowohl ein Gnadenerlass nach der Gnadenordnung oder eine Anweisung des jeweiligen Justizministeriums an die Generalstaatsanwaltschaft, alle Verfahren einer bestimmten Deliktart wegen geringer Schuld nach § 153 der Strafprozessordnung einzustellen. Verschiedene Bundesländer wenden diesen Weg seit Langem etwa bei Beförderungserschleichungen („Schwarzfahren“) oder kleineren Betäubungsmitteldelikten an. Grundsätzlich möglich sind jedoch alle Vergehen des Strafgesetzbuches – lediglich Verbrechenstatbestände (die mit einer Mindeststrafe von einem Jahr versehen sind, neben Kapitalverbrechen etwa Raubdelikte oder schwere Körperverletzungen), können nicht auf diesem Weg eingestellt werden.

    Sämtliche Meinungsparagraphen, von § 86a StGB (Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) über § 130 StGB (Volksverhetzung) bis eben zur Politikerbeleidigung nach § 188 StGB jedoch sehr wohl. Sollte es ab Herbst 2026 tatsächlich zu einer AfD-Landesregierung in Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern kommen, wäre diese Möglichkeit eröffnet, um von der Landesebene direkten Einfluss auf die Umsetzung von meinungszensierenden Bundesgesetzen zu nehmen. Die heutigen Innenminister von CDU und SPD haben daran freilich kein Interesse.

    Natürlich obliegt es auch dem Ministerium, die personellen und infrastrukturellen Ressourcen der entsprechenden Ermittlungs-Referate für die jeweiligen Deliktsgruppen umzuschichten und / oder zu streichen. Das betrifft sowohl die Kommissariate der Kripo, als auch die Büros der Staatsanwaltschaften. Insbesondere weil es ohnehin chronischen Personalmangel in der Bekämpfung tatsächlicher Kriminalität gibt. Statt Bürger für Online-Kommentare zu jagen, könnten endlich echte Verbrecher ins Visier genommen werden.

    Die freie Meinungsußerung wird immer mehr zu einer Mutprobe, wer die Regierung kritisiert, landet häufig vor Gericht. Es wird höchste Zeit für grundsätzliche Veränderungen und ein Wendejahr 2026. Mit unserer Silbermedaille Reichstag. Hier mehr erfahren oder direkt bestellen!

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