Geht’s noch? Mit einem neuen Gesetzentwurf will die Bundesregierung den Straftatbestand der Volksverhetzung weiter verschärfen. In diesem Zusammenhang ist das Buch der vielleicht letzten mutigen Mainstream-Journalistin Julia Ruhs von Interesse: „Links–grüne Meinungsmacht“. Sehr aufschlussreich. Hier mehr erfahren.

    Worum geht es? Wer wegen Volksverhetzung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird, soll künftig zusätzlich für zwei bis fünf Jahre seine Wählbarkeit verlieren können. Darüber entscheidet dann ein Strafgericht. Die Verschärfung, versteckt als „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung es strafrechtlichen Schutzes von Einsatzkräften“, muss noch den Bundestag passieren. Björn Höcke, Chef des Thüringer AfD-Landesverbandes, warnt:

    „Damit kann die Regierung künftig politische Konkurrenten nicht nur strafrechtlich belangen, sondern auch von demokratischen Wahlen ausschließen. Der kaum noch verschleierte Missbrauch des Begriffes Volksverhetzung geht ungeniert weiter.“

    Dabei war der Volksverhetzungsparagraf ursprünglich dazu gedacht, den öffentlichen Frieden zu schützen. Höcke erläutert auf seinem Telegram-Kanal: „Bereits das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 stellte das Aufstacheln von Bevölkerungsgruppen zur Gewalt unter Strafe. Unter der Regierung Adenauer wurde § 130 im Jahre 1960 grundlegend überarbeitet, um, so hieß es, insbesondere Judenhass wirksamer entgegentreten zu können.“

    Immer neuer Verschärfungen

    Doch dabei blieb es nicht. Unter der Regierung Kohl wurde 1994 dann die Leugnung des Holocaust ausdrücklich unter Strafe gestellt. Die rot-grüne Regierung Schröder erweiterte den Paragrafen 2005 um die Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft. Unter Merkel folgten 2011 weitere Änderungen und Verschärfungen. Parallel dazu leitete ihre Regierung 2017 mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz eine neue Ära staatlich vorgeschriebener Löschverfahren in sozialen Netzwerken ein.

    Höcke weiter: „Die Ampelregierung unter Olaf Scholz fügte 2022 schließlich einen weiteren Absatz hinzu: Nun wurde auch die öffentliche Billigung, Leugnung oder gröbliche Verharmlosung anderer Völkerrechtsverbrechen ausdrücklich strafbar. Bemerkenswert war das Verfahren: Die Änderung wurde kurzfristig an ein sachfremdes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregisters angehängt.“ So ähnlich läuft es auch jetzt wieder.

    Über Jahrzehnte hinweg wurden die Grenzen strafbarer Äußerungen immer weiter ausgedehnt. Gleichzeitig entwickelte sich mit dem Internet ein umfangreicher Apparat aus Meldestellen, spezialisierten Ermittlungsbehörden und Plattformkontrolle. Unter den politischen Schlagworten „Hassrede“ und „Fake News“, die selbst keine Straftatbestände darstellen, wird die Einschränkung öffentlicher Meinungsäußerungen vorangetrieben.

    Über die Folgen notiert Björn Höcke: „Während die Gesamtzahl strafrechtlicher Verurteilungen langfristig zurückging, hat sich die Zahl der Verurteilungen wegen Volksverhetzung seit 2007 mehr als verdreifacht. Hinzu kommt eine Strafverfolgungspraxis, bei der selbst wegen vergleichsweise geringfügiger Äußerungsdelikte Wohnungen durchsucht und elektronische Geräte beschlagnahmt werden.“

    Dass solche Maßnahmen mitunter unverhältnismäßig sind, haben Gerichte mehrfach festgestellt. Für Betroffene werden die Ermittlungen damit zur faktischen Bestrafung, noch bevor gerichtlich über ihre Schuld entschieden wurde.

    Instrument zur Beschränkung politischer Teilhabe

    Die Regierung Merz geht jetzt noch einen Schritt weiter: Ausgerechnet ein Paragraf, der ursprünglich den gesellschaftlichen Frieden schützen sollte, soll künftig auch darüber entscheiden können, wer überhaupt noch für ein politisches Amt kandidieren darf. Auch der Deutsche Anwaltverein warnt angesichts der aktuellen Pläne: „Das Strafrecht darf nicht zu einem Instrument politischer Exklusion werden.“
    Komplett ignoriert wird mittlerweile, was das Bundesverfassungsgericht am 4. November 2009 formuliert hatte: „Allein die Wertlosigkeit oder auch Gefährlichkeit von Meinungen als solche ist kein Grund, diese zu beschränken.“

    Höcke: „Doch genau das zeichnet sich nun ab: Aus dem Schutz des öffentlichen Friedens droht ein Instrument zur Beschränkung politischer Teilhabe zu werden. Wo der Staat darüber mitentscheidet, welche seiner Kritiker noch zur Wahl antreten dürfen, steht mehr auf dem Spiel als ein einzelner Strafrechtsparagraph. Es geht um Meinungsfreiheit und damit um das Fundament der Demokratie selbst.“

    Sie können es nicht lassen! In diesem Zusammenhang ist das Buch der vielleicht letzten mutigen Mainstream-Journalistin Julia Ruhs erschienen: „Links-grüne Meinungsmacht“. Sehr aufschlussreich. Hier bestellen.

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