Vorabdruck aus der Septemberausgabe von COMPACT-Magazin. Die zuständigen Richter haben am 14. August 2024 entschieden, dem Antrag von COMPACT stattzugeben und die Verbotsverfügung von Innenministerin Nancy Faeser vorläufig aufzuheben. Die Begründung drucken wir hier in Auszügen ab. _ O-Ton Bundesverwaltungsgericht (…) Bei der im Rahmen der Entscheidung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO vorzunehmenden Interessenabwägung gebührt ihrem Interesse {Interesse der COMPACT-Magazin GmbH} am Aufschub der Vollziehung der Verbotsverfügung bei Beachtung der bezeichneten Maßgaben
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