Vorabdruck aus der Septemberausgabe von COMPACT-Magazin. Am 5. August erwiderten die Anwälte des Bundesinnenministeriums auf den Eilantrag von COMPACT. Auszüge im Folgenden. _ O-Ton Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs „Die Antragsteller stellen zu Unrecht die Vereinseigenschaft (…) in Abrede, wenn sie behaupten, Gesellschaften mit beschränkter Haftung könnten schon per se nicht als Verein im Sinne von § 2 Abs. 1 VereinsG angesehen werden (Klage-/Antragsschrift, S. 7 f.). (…) …von einer verfassungsfeindlichen Grundhaltung geprägt… Ein Zusammenschluss setzt

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