Mit sechsstelligen Spenden hat die umstrittene NGO Campact den Landtagswahlkampf von SPD und Grünen in Sachsen-Anhalt unterstützt. Das Bürgernetzwerk EinProzent hat jetzt Zweifel, ob im Kampf gegen Ulrich Siegmund alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Und Anzeige erstattet. Stellen auch Sie sich der Wahlbeeinflussung entgegen und positionieren Sie sich die Sieger-Silbermedaille Ulrich Siegmund, die endlich bei uns eingetroffen ist. Greifen Sie jetzt schnell zu, denn die Prägung ist auf 1000 Stück limitiert. Hier bestellen!

    Wie bereits bei den Ost-Wahlen 2024 greift das NGO-Netzwerk Campact auch in den diesjährigen Wahlkampf in Sachsen-Anhalt mit einer eigenen Kampagne ein. Ihr Ziel: Der Landtagseinzug von SPD und Grünen, um eine Alleinregierung von Ulrich Siegmund und der der AfD zu verhindern. Zentraler Baustein dieser Anti-AfD-Kampagne: Eine Sachspende (Campact hat von dem Geld Plakate, Flyer, Anzeigen und vor allem Briefwerbung finanziert) von jeweils 310.000 Euro an SPD und Grüne, die dem entsprechenden Landtagswahlkampf zugute kommt.

    Für Spenden an Parteien gelten besonders enge Transparenzvorschriften. Das Bürgernetzwerk EinProzent vermutet jetzt, dass diese im Fall von Campact nicht vollumfänglich eingehalten wurden. Weshalb eine Anzeige bei der Bundestagsverwaltung, welche für die Prüfung und Sanktionierung eventueller Verstöße zuständig ist, erstattet wurde.

    Intransparente Herkunft der Spendengelder

    In der entsprechenden Mitteilung von EinProzent heißt es dazu:

    „Das Geld stammt aus Campacts sogenanntem „NoAfD-Fonds“. Nach Campact-Angaben verfügte dieser am 19. August über mehr als 3 Millionen Euro, finanziert von über 75.000 Privatspendern.

    […]

    Genau hier beginnen die Fragen.

    Wer sind eigentlich die Spender?
    Campact tritt gegenüber SPD und Grünen als Zuwender auf. Doch wenn die Millionen des Fonds von Zehntausenden Menschen stammen, ist entscheidend, wofür diese Menschen ihr Geld gegeben haben.
    Wurden ihre Spenden gezielt für Maßnahmen gegen die AfD und für strategische Wahlkampfmaßnahmen zugunsten anderer Parteien eingeworben, denn bereits in der Vergangenheit hat Campact direkt Gelder an die Grünen, die SPD, die Linke und die Freien Wähler weitergeleitet?“

    Genau hier liegt die zentrale Frage: Hat es nur eine Weiterleitung der Gelder gegeben, bei denen die jeweiligen Spender gegenüber der Bundestagsverwaltung verschleiert werden?

    Wahnsinn: Ulrich Siegmund mobilisierte tausende Menschen nach Schönebeck. Foto: AfD Sachsen-Anhalt

    Dazu führt EinProzent weiter aus:

    „Diese Unterscheidung kann für die parteienrechtliche Bewertung relevant sein. Deshalb haben wir eine Prüfung angestoßen, ob Campact tatsächlich eigenständig über die Gelder verfügt – oder ob bei entsprechenden Zweckbindungen die Frage einer Weiterleitung von Zuwendungen Dritter nach § 25 Abs. 2 Parteiengesetz aufgeworfen wird.
    Auch die scheinbar saubere Halbierung der Kampagnensumme wirft Fragen auf: Warum werden ausgerechnet 310.000 Euro der SPD und 310.000 Euro den Grünen zugerechnet? Kommt tatsächlich jede Anzeige, jeder Flyer und jedes Plakat beiden Parteien gleichermaßen zugute – oder müssten einzelne Maßnahmen konkret einer Partei zugerechnet werden? Das alles wirkt unsauber.“

    Arbeitgeber von Grünen-Kandidat profitiert von Campact

    Weiterhin kritisiert das Bürgernetzwerk Geldflüsse von Campact an ein sogenanntes Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt (LAMSA), das mit 61.000 Euro gefördert wurde, um in Haustürgesprächen „Demokratieaufklärung“ zu betreiben. Brisant: Mamad Mohamad, einer der Geschäftsführer des LAMSA, kandidiert auf Platz 4 der Grünen-Landesliste und dürfte, wenn es der Partei gelingt, die 5 % – Hürde zu überspringen, im neuen Magdeburger Landtag vertreten sein.

    Einfluss auf den aktuellen Landtagswahlkampf dürfte die Anzeige von EinProzent, unabhängig von ihrem Ausgang, jedoch nicht haben: Die Prüfung der Bundestagsverwaltung kann viele Monate dauern. Sollte dem Vorstoß tatsächlich stattgegeben werden, droht den beteiligten Parteien eine Geldstrafe, die jeweils bei rund einer Millionen Euro liegen könnte. Das Ergebnis der Wahl wäre jedoch nachträglich, auch wenn die Spenden illegal gewesen sein sollten, nicht mehr abgeändert.


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