Jetzt darf der gentechnische Vektor-Impfstoff von AstraZeneca in Deutschland wieder verimpft werden ‒ Luxemburg, die Baltischen Staaten, Norwegen, Niederlande, Bulgarien haben die Verabreichung dieses Vakzins bereits gestoppt. Mehr über die neuen Impfstoffe und die mit ihnen verbundenen Gefahren finden Sie in unserer Sonderausgabe Corona-Lügen. Wann bekommen wir endlich unser Leben zurück?, die Sie hier bestellen können.

    Der Antigen-Impfstoff von Prof. Dr. Stöcker, der als risikoarm gilt, da er kein fremdes Virus‒Erbgut in die menschliche Zelle schleust wie die gentechnischen Impfungen, wird allerdings nach wie vor nicht geprüft, was Voraussetzung für eine Zulassung wäre.

    Totimpfstoff mit geringen Nebenwirkungen

    Der 74-jährige Lübecker Labormediziner und Unternehmer, Prof. Dr. Winfried Stöcker, der bis 2017 Eigentümer des von ihm 1986 gegründeten Unternehmens Euroimmun war, das auf die Diagnostik von Autoimmun-und Infektionskrankheiten spezialisiert ist, entwickelte seinen Antigen-Impfstoff selbständig in seinem Labor.

    Er stellte das Antigen, das Protein des Spikeproteins, gentechnisch extrakorporal (außerhalb des menschlichen Körpers) her, weil er diese Lösung für eleganter hielt, als einen abgeschwächten, aber noch vermehrungsfähigen ganzen Coronavirus als Antigen herzustellen. Es handelt sich bei seinem Impfstoff um einen klassischen Totimpfstoff, der generell ein geringeres Nebenwirkungsrisiko hat als ein Lebendimpfstoff.

    Antigen-Impfstoff mit hoher Schutzwirkung

    Außerdem wird bei seinem Antigen-Impfstoff kein fremdes Viruserbgut (DNS oder RNS) weder in den Zellkern noch in das Zellinnere verbracht, sondern dieses bleibt außen vor, so dass die normalen Schutzmechanismen des Immunsystems greifen können. Er injizierte sich seinen Impfstoff selbst und bestätigte, dass er keine Nebenwirkungen verspürte, danach injizierte er das von ihm entwickelte Vakzin erst an Familienmitglieder und vier weiteren Freunde. Die Kontrolle der Antikörper ergab, dass das von ihm entwickelte rekombinante Antigen eine hohe Schutzwirkung gegen den SARS-COV-2-Erreger erzielt hatte.

    Dem Mediziner war bewusst, dass er keine Genehmigung hatte, er wollte aber wegen der Coronakrise nicht mehr länger warten. Das nötige Vorwissen als Labormediziner brachte er mit.

    Das entstandene Vakzin ist vielversprechend, weil gut verträglich und wirksam, zudem praktisch in Herstellung und Handhabung. Es braucht keine aufwendige Kühlung, und mit einem 2.000-Liter-Reaktor könne man nach den Angaben von Prof. Stöcker innerhalb von drei Monaten den benötigten Impfstoff für die gesamte Bevölkerung Deutschlands herstellen, so dass innerhalb eines halben Jahres drei Viertel der Deutschen geimpft sein könnten. Damit wäre die Herdenimmunität erreicht, die mehrfach offiziell gefordert wurde.

    Anzeige statt eines Genehmigungsverfahrens

    Auch die Virologen Hendrick Streeck und Christian Drosten bescheinigten im Dezember 2020 die Wirksamkeit des Impfstoffs durch sogenannte Neutralisationstests. Drosten legte jedoch Wert auf die Feststellung, dass dies eher eine diagnostische Untersuchung sei und weniger der Test einer Impfstoffwirksamkeit. Er habe Stöckers Selbstversuch auch nicht begleitet. Auch die weitere Reaktion Drostens war eher verhalten, erklärte Stöcker. Auf die Frage, ob zumindest klinische Studien mit seinem Vakzin sinnvoll seien, erklärte dieser lediglich, dass sich ähnliche oder möglicherweise auch identische Konzepte mittlerweile bereits in der Erprobungsphase befänden.

    Allerdings hatte Professor Dr. Stöcker bereits am 2.September 2020 dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) seine Erfindung gemeldet und versucht, eine Genehmigung zu bekommen. Doch stattdessen hagelte es eine Anzeige und er erhielt Anfang  Dezember 2020 eine Vorladung vom Landeskriminalamt Schleswig-Holstein, wo ihm mitgeteilt wurde, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gegen ihn eingeleitet wurde.

    Klaus Cichutek spielt den Wachhund

    PEI-Präsident Klaus Cichutek selbst hatte die Anzeige beim Kieler Landesamt für Soziale Dienste gestellt, fünf Tage nachdem Professor Stöcker seine Antigen-Impfung gemeldet hatte. Cichuteks Begründung dafür war, dass aus der Sicht des PEI der Verdacht des strafbaren Handelns bestünde. Denn nach den Angaben Cichuteks sei mit dem von Professor Stöcker entwickelten Antigen ein Arzneimittel, ein Impfstoff gegen Covid-19, zum Einsatz gekommen. Daher bestünde der Verdacht des strafbaren Handelns, da eine klinische Prüfung mit einem experimentellen Arzneimittel ohne die erforderlichen Genehmigungen stattgefunden habe.

    Das Landesamt für Soziale Dienste erstattete daraufhin Anzeige beim Landeskriminalamt mit dem Vermerk, dass Eile geboten sei, da man nicht ausschließen könne, das weitere Impfungen, die die Gesundheit der Probanden schwer schädigen könnten, durchgeführt werden könnten.

    Wolfgang Kubicki übernimmt die Verteidigung

    Der Anwalt von Prof. Dr. Stöcker, der bekannte FDP-Politiker Wolfgang Kubicki, beantragte die Einstellung des Ermittlungsverfahrens und konterte: Der Mediziner habe den Impfstoff sich und seinen Patienten nur auf deren Wunsch und nach entsprechender Aufklärung gespritzt, sodass ihm aus arzneimittelrechtlicher Sicht kein Vorwurf zu machen sei. Stöcker wollte mit dem PEI lediglich seine Idee durchsprechen und die Behörde veranlassen, dieser zum Durchbruch zu verhelfen.

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