Lebenslänglich für Beate Zschäpe? Das Schlussplädoyer der Bundesanwaltschaft im Münchner Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund lässt an der Schuld der Hauptangeklagten keinen Zweifel. Doch die Beweiskette ist so löchrig wie ein Schweizer Käse. Erstabdruck in COMPACT 09/2017. _ von Karel Meissner Beate Zschäpe muss freigesprochen werden. Das ist die einzige nachvollziehbare Schlussfolgerung aus dem seit Mai 2013 laufenden Mammutverfahren vor dem Oberlandesgericht München gegen sie und andere Beschuldigte des NSU. Zumindest gilt der alte Grundsatz:
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