Im März dieses Jahres sorgte eine von syrischen Asylbewerbern in Niedersachsen begangene Messerattacke auf eine junge Frau für Entsetzen. Einer der Täter versteht aber gar nicht, warum er im Gefängnis sitzt – er wurde doch „beleidigt“.

    _ von Sven Reuth

    In Niedersachsen hatte im März dieses Jahres ein Messerangriff von Syrern auf die 24-jährige Vivien K. für Entsetzen gesorgt. In Großburgwedel bei Hannover war die junge deutsche Frau nach einem Supermarkteinkauf als Unbeteiligte in eine Rangelei zwischen syrischen Asylanten geraten und hatte diese daraufhin aufgefordert, sich bitte zu benehmen.

    Das war schon zu viel: Auf dem Heimweg wurden die junge Frau und ihr Freund von drei Syrern abgepasst und herumgeschubst. Der Freund von Vivien K. wurde erst mit Schlägen traktiert und dann festgehalten, während einer der Syrer mit einem Messer auf ihn losging. Vivien K. versuchte, ihren Freund aus dieser lebensbedrohlichen Situation herauszuziehen und wurde dabei selbst getroffen. Sie brach ohnmächtig zusammen, musste in ein künstliches Koma versetzt werden und kämpfte tagelang um ihr Leben. Der Messerstich hatte Leber, Magen, Niere, Darm und Bauchspeicheldrüse verletzt.

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    Bis heute leidet Vivien K. unter Angstzuständen. Vor Gericht begegnete sie ihren Peinigern nun wieder. Der Prozess findet vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Hannover statt, da die beiden Angeklagten Abdullah A. und Mohamad A. angeblich erst 17 und 14 Jahre alt sind. Ihr jüngerer Cousin, der angeblich erst 13 Jahre alt ist, ist noch nicht strafmündig, falls die Altersangabe denn stimmen sollte.

    Geradezu ungeheuerlich mutet eine schriftliche Stellungnahme an, die der Anwalt von Abdullah A. vor dem Prozess abgegeben hat. In ihr heißt es:

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    „Der Beschuldigte kennt es aus seiner Kultur so, dass Konflikte mit dem Messer ausgetragen werden. Er beschreibt die regionalen Bräuche wie folgt: Wird man beleidigt, darf man zustechen. In schweren Fällen darf man die Person töten.“ Und: „Er führt aus, dass sein Verhalten nach den religiösen Anforderungen nicht zu beanstanden war und begreift nicht, weshalb er in Haft sitzen muss.“

    Glaubt der Angeklagte etwa ernsthaft, dass er als „Beleidigter“ in Deutschland jede Person ermorden darf, die ihm vor dem Supermarkt mal ein „Benimm Dich mal!“ zuruft? Offensichtlich wird hier der Versuch unternommen, einen doppelten Rechtsstandard durchzudrücken, der Muslime auch bei schwersten Straftaten straffrei davonkommen lässt, da sich ja immer etwas findet, was diese zuvor in ihrer Ehre gekränkt hat.

    Es besteht leider die Gefahr, dass nun auch noch deutsche Politiker sich solchen Forderungen anschließen. So hatte die Integrationsbeauftragte der niedersächsischen Landesregierung, die SPD-Politikerin Doris Schröder-Köpf, nach dem Angriff von Großburgwedel einmal mehr eine Ausweitung des Familiennachzugs gefordert, da dieser sich angeblich mäßigend auf das Gewaltpotential junger Männer auswirke. Gerade dieser Angriff ist aber das beste Gegenbeispiel für die von Schröder-Köpf vertretene These, denn die Täter lebten ja gerade mit ihrer Familie unter einem Dach.

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    Auch der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hatte sich damals in einer Stellungnahme zu Wort gemeldet und betont, man solle von allen politischen Bewertungen absehen und „die Kirche im Dorf lassen“. Der Familiennachzug erleichtere „die soziale Kontrolle alleinstehender junger Männer“. Tragisch nur, dass sich diese These in Großburgwedel nicht bewahrheitete und fast ein Menschenleben gekostet hätte.

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