Merkels Politbüro tagt noch, aber Hoffnung gibt es keine. Dieses Video enthüllt den Hintergrund: Das Infektionsschutzgesetz ermöglicht auch bei einem Fallen der Zahlen eine Fortführung des Lockdowns, sogar eine Verschärfung: Impfzwang, Berufsverbote, Einrichtung von Lagern.

    Rechtzeitig zur x-ten Verlängerung des Lockdowns ging heute COMPACT-Aktuell Corona-Diktatur – Wie unsere Freiheit stirbt in den Druck. Ein Kapitel weist nach, wie sich der neue Totalitarismus schon jetzt einbetoniert hat – unabhängig von der lächerlichen Öffnungs-Fata-Morgana, die Merkels Politbüro alle vier Wochen zaubert, ohne dass sich irgendetwas ändern. Der Stahlbeton lautet auf den Namen „Infektionsschutzgesetz“ und wurde am 18. November 2020 verabschiedet. Ein veritables Ermächtigungsgesetz – aber offensichtlich haben es selbst die Corona-Kritiker kaum gelesen. Wir haben das nachgeholt und dokumentieren das Machwerk im Wortlaut in  COMPACT-Aktuell Corona-Diktatur – Wie unsere Freiheit stirbt nebst schneidender Analyse. In diesem Video werden die wichtigsten Punkte vorgestellt.

    Der Wortlaut des Gesetzes verschleiert nicht im Mindesten, dass hier ein Anschlag gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgeführt wurde. Immer wieder finden sich Formulierungen wie: „Die Grundrechte (…) können insoweit eingeschränkt werden.“ Besonders bemerkenswert sind folgende Paragrafen:

    § 5: Selbstentmachtung des Bundestages. Mit Ausrufung der „Epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ Ende März 2020 hat der Bundestag abgedankt und dem Gesundheitsminister alle Vollmachten gegeben, um alle weiteren Lockdown-Maßnahmen durchzusetzen. Dabei geht es u.a. auch um:

    § 16: Jederzeitiges Eindringen in Privatwohunungen (zur Gefahrenabwehr…);

    § 20: impfpflicht: „Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben …“

    § 25: Wenn jemand „krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig“ ist (der Verdacht reicht!), kann er zwangsweise zur Blutentnahme und zu Abstrichen verpflichtet werden. Widerspruch ist nicht möglich.

    § 28a: Die bekannten Lockdown-Maßnahmen, mit denen wir seit November gequält werden, können auch bei Unterschreiten der (ihrerseits völlig willkürlichen) „Inzidenzwerte“ von 50/35 fortgeführt werden.

    § 30: Isolierung in Krankenhäusern oder früheren Abschiebeanstalten  (Sachsen betreibt dafür eine stacheldrahtbewehrte Einrichtung!) für Lockdownbrecher und „Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige“ (Verdacht genügt).

    § 31: Berufsverbote (angeblich zeitweilig).

    Mehrfach finden sich in diesem Gesetz Formulierungen wie:

    „Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.“

    Kurz und gut: Dieses sogenannte Infektionsschutzgesetz enthält einen Horrorkatalog an Maßnahmen, die noch gar nicht ausgeschöpft wurden und über die allein der Bundesgesundheitsminister entscheidet, der seinerseits nur noch der Kanzlerin untersteht. Das Parlament hat keine Einspruchsmöglichkeiten mehr! Jeder sollte diese Rechtslage kennen, der sich noch Hoffnungen auf die Politik macht! Eine Änderung zum Guten kann nur vom Volk kommen. COMPACT-Aktuell Corona-Diktatur – Wie unsere Freiheit stirbt dokumentiert den Horror und bietet Ihnen dadurch die Möglichkeit, ihre Mitmenschen aufzurütteln. Lassen Sie sich diesen unwiderlegbaren Faktenhammer nicht entgehen!

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