Was, wenn Russland morgen früh in Osteuropa einmarschiert? Solche Gedankenspiele plagen NATO und EU. Glauben Sie nicht? Dann lesen Sie weiter…
Laut einem geheimen NATO-Bericht macht sich das “Verteidigungs”-Bündnis des Westens Sorgen um die eigenen Verteidigungsfähigkeit bei einem Blitzangriff Russlands auf das Baltikum. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker nahm die Vorlage auf und will nun einen “militärischen Schengen-Raum” entwickeln, in dem sich “Truppen, schweres Gerät und Munition schneller bewegen können”. So berichtet jedenfalls Spiegel Online und gibt an, dass der Hamburger Redaktion das geheime NATO-Papier vorliege.
Um die schnelle Abwehrfähigkeit und Beweglichkeit europäischer Truppen und Panzer zu gewährleisten, “sollen zunächst Tunnel, Straßen, Brücken und Schienen bis 2019 auf ihre Belastbarkeit geprüft und nötigenfalls nachgebessert werden”. Und weiter: “Dafür will die EU-Kommission im künftigen Etat ab 2020 zusätzliches Geld lockermachen.” Ja, Sie haben richtig gelesen: Ausgehend von der völlig absurden Annahme, dass Putin einen militärischen Angriff planen könnte, will die EU jetzt Steuergelder (wahrscheinlich in Milliardenhöhe) zum Ausbau der militärischen Infrastruktur verwenden, um in einem anstehenden “Weltkrieg” gegen Moskau flink auf den Beinen zu sein.
Regelrecht übel wird einem, wenn man die nun geplanten, “regulatorischen Maßnahmen” der EU anschaut, die kaum einen Zweifel lassen, dass es den Bürokraten gar nicht schnell genug gehen kann mit dem Feldzug gen Osten. Spiegel Online fasst zusammen:
“Außerdem will die Brüsseler Behörde Vorschriften, etwa für den Transport von Munition und anderem Gefahrengut zwischen EU-Ländern, angleichen. Aus ihrer Sicht bestehen dabei zwischen den einzelnen EU-Staaten zeitraubende regulatorische Unterschiede und Hindernisse.”
Uschi marschiert mit!
Was natürlich mal wieder klar war: Die deutsche Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat Herrn Juncker sofort alle Wünsche von den Lippen abgelesen und erklärte zum militärischen Schengen-Raum (also einem Raum ohne Grenzkontrollen: was heißt das eigentlich in Sachen Militär? Dass einzelne Länder nicht mehr entscheiden dürfen, wann welche Bataillone durch das eigene Land ziehen?):
“Wenn man im Spannungs- oder Krisenfall schnell Truppenbewegungen über große Strecken innerhalb Europas unternehmen muss, dann muss das genau geplant sein und mit großer Geschwindigkeit und Effizienz vor sich gehen.”
Sie will also schon Drohen und Strategiespiele spielen, wenn es nur “Spannungen” gibt? In diesem Zusammenhang mutiert die EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc offenbar zur Blitzkrieg-Beauftragten:
“Unser Ziel ist, unsere Transportwege besser zu nutzen und sicherzustellen, dass militärische Anforderungen bei der Planung von Infrastrukturprojekten berücksichtigt werden.”
Soll heißen: In Zukunft wird Verkehrspolitik, d.h. der Bau von Straßen, Bahntrassen, Knotenpunkten und Flughäfen immer auch gleich “militärisch gedacht” werden. Man weiß ja nie, wann das mal nützlich wird gegen den bösen Iwan von drüben.

“Der Aktionsplan nennt Russland zwar nicht ausdrücklich als Bedrohung, doch Moskaus Politik der vergangenen Jahre spielt eine entscheidende Rolle. In Georgien hält Russland seit dem Krieg von 2008 Gebiete besetzt, 2014 besetzte das russische Militär die Krim, die inzwischen annektiert ist, und rückte in der Ostukraine ein.”
Artikel 26, Absatz 1 des Grundgesetzes sagt:
- “Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.”
“(…) Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.”
“Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.”