Das blanke Entsetzen stand den Ermittlern ins Gesicht geschrieben, als sie Anfang Juni auf einer Pressekonferenz über den schweren Missbrauchsfall von Münster berichteten. Drei Jungen im Alter von fünf, zehn und zwölf Jahren wurde in einer Gartenlaube unfassbares Leid angetan. Nun erging ein Urteil im Prozess vor dem Landgericht Münster. Alles zu diesem Thema finden Sie in COMPACT-Spezial Geheimakte Kinderschänder: Die Netzwerke des Bösen, das Sie hier bestellen können.

     „Vier erwachsene Männer vergehen sich an zwei kleinen Jungs, wechselseitig und aufs Schlimmste“. Totale Fassungslosigkeit stand Joachim Poll, dem Ermittlungsleiter der Polizei Münster, ins Gesicht geschrieben, als er im Frühsommer dieses Jahres während einer Pressekonferenz über die von seinen Beamten aufgedeckten Verbrechen berichtete. Rainer Furth, der Polizeipräsident von Münster, ergänzte damals: „Selbst die erfahrensten Kriminalbeamten sind an die Grenzen des Erträglichen gestoßen und weit darüber hinaus.“

    Vergewaltigungen werden immer brutaler

    Zuvor hatten die polizeilichen Ermittlungen in dem Fall zu elf Festnahmen geführt. Die Ermittler fanden sich schnell in einer grauenhaften Parallelwelt wieder. Die Täter waren über ganz Deutschland verteilt, der Kontakt lief über das weitgehend abhörsichere Darknet, alle Festplatten in der Missbrauchszentrale in Münster waren wiederum hochkomplex verschlüsselt. Die aufgezeichneten Vergewaltigungen werden dabei immer schlimmer und brutaler, wie auch die Vertreter von Kinderschutzvereinen bestätigen.

    Kindesmissbrauchsdelikte haben in Deutschland ein kaum fassbares Ausmaß angenommen. Foto: Erika Richard I Shutterstock.com.

    An der gescheiterten Überwindung hochkomplizierter Verschlüsselungstechniken wäre auch beinahe die Aufklärung des Missbrauchsfalls von Münster gescheitert. Die Spezialisten im Landeskriminalamt hatten den Laptop des späteren Haupttatverdächtigen Adrian V. schon wieder zu ihren Kollegen nach Coesfeld zurückgeschickt, da sie einfach nicht an die Daten herankamen. Doch die Beamten aus der Kreisstadt im westlichen Münsterland gaben in einer unfassbaren, wochenlangen Fleißarbeit unzählige Passwortvariationen mit der Hand ein – bis der Monitor des Geräts plötzlich aufleuchtete und den Zugang zur Festplatte freigab.

    Der Horror in der Laubenhütte

    Deren Inhalt führte die Beamten zu einer Laubenhütte am Stadtrand der westfälischen Universitäts- und Beamtenstadt, die im Inneren mit modernster Kameratechnik ausgestattet war. Der Keller des Wohnhauses von V. glich wiederum der digitalen Schaltzentrale eines internationalen Unternehmens und enthielt einen klimatisierten Rechnerraum mit einem Speicherpotenzial für 200.000 Filmstunden. Der einschlägig vorbestrafte Mann war auf dem Radarschirm der Behörden, fühlte sich aufgrund seiner technischen Fähigkeiten aber dennoch offensichtlich bombensicher.

    Er nutzte das Microsoft-Programm Bitlocker, das im ausgeschalteten Zustand automatisch sämtliche Daten auf seinen Speichermedien verschlüsselte. Der Täter produzierte und hortete besonders sadistische Aufnahmen. Insgesamt wurden in dem Fall bislang über 600 Terabyte Material gefunden, die Sichtung von allein einer dieser Einheiten beschäftigt einen Auswerter für sieben Monate.

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    14 Jahre Haft und Sicherheitsverwahrung für den Haupttäter

    Nun hat das Landgericht Münster in diesem Fall ein Urteil gesprochen. Der Hauptangeklagte wurde wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 29 Fällen zu 14 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt – ein für bundesdeutsche Verhältnisse ausnahmsweise einmal hartes und gerechtfertigtes Urteil, in dem sich wohl auch widerspiegelt, wie schockiert die Richter über die Taten des Angeklagten waren.

    Auch für die anderen Angeklagten neben Adrian V. setzte es relativ harte Strafen: Zehn Jahre Haft für einen 36-jährigen Mann aus Hannover für vier Fälle, 11 Jahre und sechs Monate für einen 43-Jährigen aus Schorfheide in Brandenburg für fünf Fälle und 12 Jahre für einen 31-jährigen aus dem hessischen Staufenberg für sechs Fälle. Wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, ordnete das Gericht auch in diesen Fällen Sicherungsverwahrung an.

    Wegen Beihilfe soll zudem die 46-jährige Mutter des Hauptangeklagte für fünf Jahre ins Gefängnis. Da die Video-Auswertungsarbeiten der Polizei noch nicht beendet sind, könnten noch weitere Verdächtige ins Visier der Justiz geraten.

    Die Ermittlungskommission in Münster konnte mittlerweile deutschlandweit schon 53 Tatverdächtige identifizieren, wobei die Orte, an denen sich die Männer an den Kindern vergingen, von Sylt im Norden und Ückermünde im Osten bis nach Mallorca im Süden Europas reichten. 30 der Männer sitzen schon in Untersuchungshaft. Die Zahl der missbrauchten Kinder beläuft sich auf mindestens 30, wobei diese sogar oft von ihren eigenen Vätern angeboten wurden.

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