Abdullah A., der vor einem halben Jahr in Burgwedel die 24-jährige Vivian K. aus nichtigem Anlass mit seinem Messer beinahe tötete, kommt mit einer Jugendstrafe von läppischen fünf Jahren davon. Von dieser Strafe wird die bereits verbüßte Haftzeit natürlich abgezogen.

    Vivien K. hofft, nach der Verurteilung des Messerstechers mit dem schrecklichen Erlebnis abschließen zu können. Doch die junge Frau nimmt noch heute, ein halbes Jahr nach der Tat, Schmerzmittel. Eine 40 Zentimeter lange OP-Narbe auf ihrem Bauch zeichnet sie für den Rest ihres Lebens.

    Die Zehn-Zentimeter-Klinge, mit der Abdullah A. sein Opfer angriff, brach ihre Rippen, verletzte Leber, Magen, eine Niere und den Darm. Mit viel Glück und dank guter Ärzte überlebte Vivian die feige Attacke. Reue scheint der Täter nicht zu empfinden. Im Gegenteil: Er betrachtet sich selbst als Musterflüchtling und hält laut Bild an der schriftlichen Erklärung fest, die sein Anwalt vor dem Prozess abgegeben hatte. In dieser heißt es:

    „Der Beschuldigte kennt es aus seiner Kultur so, dass Konflikte mit dem Messer ausgetragen werden. Er beschreibt die regionalen Bräuche wie folgt: Wird man beleidigt, darf man zustechen. In schweren Fällen darf man die Person töten.“ Und: „Er führt aus, dass sein Verhalten nach den religiösen Anforderungen nicht zu beanstanden war und begreift nicht, weshalb er in Haft sitzen muss.“

    Klarer Fall: Hier wurde einmal mehr auf einen sogenannten Migrantenbonus vor Gericht gesetzt. Die Frage ist nur: Wenn solche Handlungen in den Herkunftsländern von Personen wie Abdullah A. üblich sind, wieso lässt unsere Regierung dann solche Leute in unser Land – Menschen, die durch ihre angeblichen Bräuche eine ernsthafte Bedrohung für unser Volk sind.

    Stimmen die Behauptungen von Abdullah A. überhaupt? Darf man in islamischen Ländern junge Frauen aus nichtigen Gründen einfach so niederstechen? Oder erlauben sich Migranten das nur in Deutschland, weil sie wissen, dass der Staat ihnen lediglich läppische Strafen auferlegt? Hätte der Täter Vivien beispielsweise im Iran niedergestochen, wäre es womöglich zu einem Prozess mit dem Ergebnis „Auge um Auge“ gekommen.

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    So ist es im Iran nicht unüblich, dass Frauen, deren Gesicht von einem Säurewerfer verstümmelt wurden, die richterliche Erlaubnis erhalten, ihrem Peiniger dasselbe anzutun. Fakt bleibt: Leute wie Abdullah A. hätten gar nicht erst nach Deutschland hineingelassen werden dürfen. Vivian K. ist ein weiteres Opfer von Merkels Willkommenspolitik. Gott sei Dank hat sie überlebt.

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