Eigentlich ist der „Globale Pakt für Migration“, den die UN-Staaten jetzt beschließen, um ihn im Dezember in Marokko zu unterschreiben, die pure Propaganda. Denn im Entwurfstext wird bereits zugegeben, dass er keine rechtliche Bindung habe. Er ist also nur eine feierliche Good-Will-Erklärung.
Im Entwurf heißt es: Der Pakt bringe „unsere kollektive Verpflichtung zum Ausdruck, die Kooperation im Bereich der internationalen Migration zu vertiefen. Während der ganzen Geschichte war Migration eine menschliche Erfahrung. Wir sehen sie als eine Quelle von Wohlstand, Innovation und nachhaltiger Entwicklung in unserer globalen Welt an. Diese positiven Auswirkungen können durch die Verbesserung der Regierungstätigkeit optimiert werden.“ Deshalb sollen sich die unterzeichnenden Staaten in Sachen Migration gegenseitig unterstützen.
Die UN-Refugee-Agency-Website fasst den Pakt so zusammen: Die unterzeichnenden Staaten „bekräftigten darin ihre Verpflichtung, die Menschenrechte der Flüchtlinge und Migranten im vollen Umfang zu respektieren und sagten robuste Unterstützung für Länder zu, die von großen Fluchtbewegungen betroffen sind.“
Aber selbst als Mitglied in einem unverbindlichen Good-Will-Bündnis scheinen sich manche Staatschefs nicht glücklich zu schätzen. Zuerst erklärten Ungarn und die USA ihren Ausstieg, Polen folgte und jetzt wankt auch noch Österreich. Während die ersten drei Staaten erklärten, dass sie sich das Recht nicht nehmen ließen, selbst zu entscheiden, wen man ins Land lasse und wen nicht, befand Österreichs Vizekanzler Christian Strache, dass seine Partei den Pakt nicht unterschreiben werde. Kanzler Kurz (ÖVP) soll ebenfalls seine Zweifel haben.
Dass die Mainstreammedien darüber schweigen, dürfte kaum überraschen. Hierzulande kritisiert die AfD-Bundestags-Fraktion den Pakt mit der Begründung: „Die UN-Mitgliedstaaten verpflichten sich zum Beispiel, Flüchtlinge und Migranten unabhängig von ihrem legalen Status gleichzustellen. In der Praxis kann das bedeuten, dass selbst illegale Migranten nicht in ihre Herkunftsländer ausgewiesen werden. Das könnte nach den neuen UN-Richtlinien gegen die Menschenrechte verstoßen. Je nach rechtlicher Auslegung könnten dann sogar illegale Grenzübertritte nicht mehr kriminalisiert werden.“
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