Passt zum gestrigen Durchmarsch der Lockdown-Parteien: Der Philosoph Rudolf Brandner schlägt in unserer aktuellen Sonderausgabe Corona-Diktatur. Wie unsere Freiheit stirbt Widerstandsformen vor, die effektiv sind, aber die Gewaltfalle vermeiden. 

    _ von Rudolf Brandner

    Gerade in der repräsentativen Demokratie, die dem Bürger während der Legislaturperioden keinerlei plebiszitäre Eingriffsmöglichkeiten durch Volksabstimmungen bietet, springt das Widerstandsrecht in diese Lücke demokratischer Repräsentation: Es garantiert dem Souverän (Volk) seine politische Partizipation, um elementare Grundsatzentscheidungen nicht gänzlich einer durch Wahlen turnusmäßig abwechselnden Regierungsdiktatur zu überlassen. (…)

    Die Praxis des Widerstandes ist deshalb auch eine selbst gewaltfreie: Sie verweigert lediglich Anwendung und Vollzug von gesetzlichen Vorgaben, bleibt also im Kern passiv eine reine Verweigerungshaltung, die sich auch in Gebühren- und Steuerboykott, Generalstreik oder Befehlsverweigerung artikulieren kann. Sie zielt wesentlich darauf ab, durch eine breite Öffentlichkeitswirkung die Durchsetzung des Gesetzes und damit seine Geltung aufzuheben: Die Breitenwirkung legt durch Überforderung Exekutive und Judikative lahm und verdammt damit die gesetzgeberische Rechtsetzung zur Ineffizienz: Wo keiner der Rechtsetzung folgt, wird sie als nicht durchsetzungsfähig neutralisiert.

    Die im Widerstand anfänglich übernommene Bereitschaft, sich für das «illegale» Verhalten bestrafen zu lassen, löst sich dann von selbst auf: Die Straffälligkeit des Widerstandes entfällt. Die Durchsetzungskraft des Widerstandes hängt also immer davon ab, wieviele ihn praktizieren – seiner Breitenwirkung; erst dort, wo Exekutive und Judikative nicht mehr nachkommen, ist der kritische Punkt erreicht, an dem sich die Verhältnisse umkehren – das zuerst «Illegale» zum «Legalen» und die Legitimität der Rechtsordnung wieder hergestellt wird. (…)


    Der Aufstand der anständigen Intellektuellen: In dieser COMPACT-Sonderausgabe schreiben die besten Köpfe Europas gegen den ewigen Lockdown an – zur Verteidigung der Freiheit, ja des Menschseins selbst. Giorgio Agamben, Rudolf Brandner und Heino Bosselmann haben sich – im Unterschied zu Zizek, Butler, Sloterdijk und so vielen anderen – nicht kaufen oder verblöden lassen und halten die besten Traditionen der Aufklärung hoch – in COMPACT-Aktuell Corona-Diktatur. Wie unsere Freiheit stirbt.

    Die parlamentarische Auseinandersetzung ist durch Ausrufung einer «Epidemie von nationaler Tragweite» und der Revision des Impfschutzgesetzes auf unbestimmte Zeit ausgeschaltet, das Gesundheitsministerium durch weitgehende Vollmachten ermächtigt, mit Verordnungen in die Grundrechte einzugreifen und das kollektive Leben lahmzulegen, die Öffentlichkeit durch mediale Gleichschaltung um das Rationalitätsprinzip betrogen, die auf den Grundlagen wissenschaftlicher Erkenntnisse die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu kontrollieren hätte. Besiegelt wird dieser Kollaps demokratischer Öffentlichkeit durch die diffamatorische Ausgrenzung jedweder Opposition, die auf der Grundlage der wissenschaftlichen Daten die Unverhältnismäßigkeit der Eingriffe in die Grundrechte anprangert.

    Die Begründung des Widerstandsrechts rekurriert damit also gerade nicht auf «moralische oder ideologische Besonderheiten», sondern auf das elementare ethische Rationalitätsgebot staatlicher Maßnahmen, das allein ihre Legitimität garantieren kann: Jedes Gesetz muss auf einer sachgemäßen Analyse der Probleme beruhen, die es zu lösen beabsichtigt; und muss in dieser Hinsicht auch nachweislich zielführend und durchsetzbar sein, ohne mit anderen Rechten zu kollidieren und der Gemeinschaft mehr Schaden zuzufügen als es vom ursprünglichen Problembestand zu erwarten wäre: Evidenzbasierte Sachanalyse, die soweit möglich von wissenschaftlichen Erkenntnissen geleistet wird, Verhältnismäßigkeit, Finalität und Effizienz (Durchsetzbarkeit), Abschätzung von Kosten und Nutzen in gesamtgesellschaftlicher und nachhaltiger Perspektive – all das gehört zum Rationalitätsprinzip rechtsstaatlicher Gesetzgebung, auf das der moderne Bürger einen unverzichtbaren legitimen Anspruch hat. In der Corona-Krise wurde und wird er gröblichst verletzt. Damit aber begründet sich das Widerstandsrecht in der Corona-Krise rein rational – es fordert ein, was Politik offensichtlich nicht mehr zu leisten imstande ist: Ordnungspolitische Rationalität als Garant des Allgemeinwohls.

    Wie das Widerstandsrecht in dieser Situation konkret umzusetzen ist, ergibt sich aus dessen eigener Finalität, eine möglichst breite Öffentlichkeit zum Boykott der irrational erfahrenen Maßnahmen zu gewinnen. Deshalb wird es zur vordringlichsten Aufgabe, die weitgehende Desinformation der Öffentlichkeit durch die Medien und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufzubrechen und durch den finanziellen Boykott einen entsprechenden Druck aufzubauen, sich auf der Grundlage des Rationalitätsprinzips wissenschaftlicher Sachlichkeit und intellektueller Redlichkeit zu reorganisieren. Wo immer dieses gröblichst verletzt wird, entfaltet sich der Widerstand durch Kündigung der Abonnements, dem Verzicht auf käuflichen Erwerb und Bedienen der Bezahlschranke, Werbung u.a.m.

    Ein namentlich geführter Gebührenboykott der GEZ durch ein Treuhandkonto vermag die eingereichte Petition gegenüber dem ÖRR tatkräftig unterstützen, sich auf das Rationalitätsprinzip neutraler Berichterstattung zu verpflichten und allen Seiten der wissenschaftlichen Fachwelt eine ausgewogene Repräsentation zu gewährleisten, um rein sachbezogene Lösungsansätze der Krise zu optimieren. Erst aufgrund einer dadurch veränderten Situation des öffentlichen, allgemeinen Kenntnisstandes lässt sich auch ein analoger Druck in Bezug auf Geschäfte und Gaststätten aufbauen, die, solange sie die Befolgung der Corona-Maßregeln von ihren Kunden verlangen, nicht aufgesucht werden.

    Die Aufforderung, Corona-freie Tage (oder Stunden) einzuführen, könnte ein erster Schritt in diese Richtung sein. Die Rationalität des Widerstandes muss auf Breitenwirkung berechnet weit über die private Verweigerungshaltung Einzelner hinausgehen, die angeordneten Corona-Maßnahmen zu vollziehen: Sie muss gerade auch auf Geschäfte und Gewerbe, Cafés, Gaststätten und Hotels, Künstler und Veranstalter, Unternehmen und Institutionen, öffentlichen Dienst und Exekutive (Remonstrationsrecht) übergreifen, um dem staatlichen Handeln kollektive Verweigerungsinstanzen entgegenzusetzen, die seine Anordnungen auf breiter Basis delegitimieren. Was heute mehr denn je gefordert ist, ist eine redliche Presse und dieser Mut des Bürgers: seine so viel berufene «Zivilcourage», in den über-positiven Grund der Legalität zurückzukehren und sich selbst: seine ethische Rationalität – als Grund aller Legitimität gegen alle Verordnungswillkür und Unvernunft zu behaupten.

    (Branders Essay vollständig lesen in unserer aktuellen Sonderausgabe Corona-Diktatur. Wie unsere Freiheit stirbt)

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