Richtig ist: Das Grenzschutz-Volksbegehren und die Mitglieder des Trägervereins werden NICHT vom Verfassungsschutz beobachtet.
Am gestrigen 17. September begannen die Leitmedien mit einer konzertierten Kampagne, um unser Grenzschutz-Volksbegehren in den Ruch der Verfassungsfeindlichkeit zu bringen. Bevor wir die Kampagne im Einzelnen auseinandernehmen: Die fast zeitgleich veröffentlichen Medienberichte sprechen dafür, dass wir mit unserem Anliegen einen wunden Punkt im Multikulti-Establishment getroffen haben. Offenbar hat man beim Staat und den angeschlossenen Medien gehörig Angst, dass der Gedanke der direkten Demokratie beträchtliche Teile der Bevölkerung erfassen könnte – gerade jetzt, wo die CSU im Vorfeld der Landtagswahlen ihr Versprechen, die Grenzen zu schützen, so schmählich verraten hat.
Am dreistesten ist die Lüge, die die Dresdner Morgenpost (MoPo) über ihr Onlineportal tag24.de in die Welt gesetzt hat: „Verfassungsschutz beobachtet Volksbegehren Grenzschutz“ heißt es in der Überschrift. Dem Bürger soll suggeriert werden, die selbstverständliche Wahrnehmung des in der Bayernverfassung garantierten Rechtes auf Volksbegehren sei in Wahrheit verfassungsfeindlich. Diese Botschaft bleibt auch in der Titelzeile des Bayerischen Rundfunks hängen: „ Volksbegehren-Grenzschutz-Aktivisten unter Beobachtung“. Im Focus wird geschrieben: „Sie sammeln Unterschriften für ein Volksbegehren Grenzschutz. Doch Mitglieder eines neu gegründeten Vereins sind dem Verfassungsschutz wohlbekannt.“

So soll den Bürgern Angst gemacht werden, unser völlig legales Volksbegehren zu unterschreiben… Im Kleingedruckten der heutigen Medienberichte wird das Gegenteil der in den Überschriften vermittelten Stoßrichtung deutlich: dass der Verfassungsschutz weder das Grenzschutz-Volksbegehren an sich noch den Trägerverein „Volksbegehren e. V.“ beobachtet. „Die Satzung des Vereins sei nicht verfassungsfeindlich, so ein Sprecher des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz“, schreibt der Bayerische Rundfunk. Das Landesamt für Verfassungsschutz betonte weiterhin: „Die Beobachtung erstreckt sich nicht auf Personen, die für den Verein handeln, die bisher nicht in extremistischen Zusammenhängen bekanntgeworden sind, und ebenso wenig auf Personen, die sich über den Verein informieren wollen oder sich mit Unterschriften an dem Volksbegehren beteiligen.“ Richtig ist also: Das Grenzschutz-Volksbegehren und die Mitglieder des Trägervereins werden NICHT vom Verfassungsschutz beobachtet. Die Medienberichte aber verkehren das ins Gegenteil.
Vorsicht, Fake News: Als „vom Verfassungsschutz beobachteten Menschen aus den Reihen des Vereins“ listen das MoPo-Portal, das Münchner Radio Arabella und der Focus alle möglichen Personen auf, die weder Mitglieder unseres Vereins sind noch zu den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Vertrauenspersonen des Grenzschutz-Volksbegehrens gehören. Alle Verantwortlichen unseres direktdemokratischen Vorstoßes sind untadelige Bürger, weswegen es die Medien und der Verfassungsschutz auch tunlichst unterlassen, unser aller Namen zu nennen – obwohl alle diese Namen auf unserer Webseite einsehbar sind. Das Rechtsgutachten für unser Volksbegehren hat Prof. Karl Albrecht Schachtschneider geschrieben, einer der bedeutendsten Staatsrechtler der Bundesrepublik. Gegen KEINE dieser Personen kann der Verfassungsschutz irgendetwas vorbringen – und deshalb taucht keiner dieser Namen in der Aufzählung der „vom Verfassungsschutz beobachteten Menschen“ in den Medienartikeln auf, die mit ganz anderen Namen einen gegenteiligen Eindruck erwecken wollen.
*** Alle Informationen zum Grenzschutz-Volksbegehren in der Septemberausgabe von COMPACT-Magazin. Mit dem Rechtsgutachten des renommierten Staatsrechtlers Karl Albrecht Schachtschneider. Hier zu bestellen. ***
Was in der Berichterstattung der Leitmedien – in böser Absicht? – verwischt wird, sind die Mitglieder des Vereins beziehungsweise die Träger des Grenzschutz-Volksbegehrens einerseits – und die Aktivisten, die jetzt im ganzen Freistaat mit dem Unterschriftensammeln begonnen haben, andererseits. Diese Aktivität ist ein Bürgerrecht, das jedem offensteht – und wir wollen und werden niemanden davon abhalten, nur weil er den Multikulti-Medien nicht ins Konzept passt. Im Gegenteil: Wir freuen uns über jeden, der sich ein Herz fasst und etwas für seine Heimat unternimmt.
Wir nehmen ernst, was im Grundgesetz steht: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Wir setzen per Volksbegehren durch, was die CSU versprochen und dann verraten hat: „Ja zum Grenzschutz!“
Brigitte Fischbacher und Jürgen Elsässer, Verantwortliche des Grenzschutz-Volksbegehrens und Vorsitzende des Vereins Volksbegehren e. V., 18. September 2018
P. S.: Gegen diese ungeheure Verleumdungskampagne braucht das Grenzschutz-Volksbegehren Ihre Unterstützung. Bitte werden Sie Fördermitglied im Trägerverein „Volksbegehren e. V.“, das die Öffentlichkeitsarbeit und die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren organisatorisch und finanziell absichert. Diese Fördermitgliedschaft steht nicht nur Bayern, sondern auch Deutschen aus anderen Bundesländern offen. Bitte unterstützen Sie uns – hier geht’s zum Mitgliedsantrag.