Verfassungsschutz-Angriffe und die Reaktion der REP untersucht Federico Bischoff ausführlich in der aktuellen Ausgabe von COMPACT-Magazin 11/2018. Hier ein kleiner Auszug:
(Auszug COMPACT 11/2018): Um ihre Respektabilität zu beweisen, drängte die Republikaner-Führung auf eine klare Abgrenzung gegenüber eingesickerten Ex-Mitgliedern anderer Rechtsparteien, die auf dem Bundesparteitag in Ruhstorf am 8. Juli 1990 auch beschlossen wurde. Wörtlich hieß es darin: «Niemand, der in extremistischen und verfassungsfeindlichen Organisationen (z. B. NPD, DVU, EAP, ANF etc.) eine aktive Rolle gespielt hat, darf in Zukunft eine Funktion in unserer Partei übernehmen. Zur Einhaltung dieses Beschlusses bedarf es keiner Ersatz-Spruchkammer, zuständig ist dafür der Bundesvorstand.»
Die Folgen von Ruhstorf waren dramatisch: Rund ein Drittel der damals 20.000 Mitglieder und alle Europaabgeordneten außer Schönhuber selbst verließen die Partei. Der Aderlass betraf vor allem die aktivsten Kräfte an der Basis, was die Kampagnenfähigkeit erheblich minderte. So war es kein Wunder, dass die ersten gesamtdeutschen Wahlen wieder mit einem enttäuschenden Ergebnis (2,1 Prozent) endeten.
In der Folge zeigte sich, dass der neue Kurs vom politischen Establishment keineswegs honoriert wurde: Trotz der scharfen Rechtsabgrenzung der Republikaner verkündete der Verfassungsschutz im Dezember 1992, die Partei im gesamten Bundesgebiet unter Beobachtung zu stellen. (Ende COMPACT-Auszug 11/2018)
Den vollständigen Artikel “Selbstmord aus Angst vor dem Tod” kann man in der gedruckten Ausgabe COMPACT 11/2018 lesen. Online sofort lesen kann man den Beitrag hier – wenn man sich als Abonnent registriert hat.