Christiane Schmauder ist die Lebensgefährtin von Andreas Ziegler, der 2020 auf dem Weg zu einer Querdenken-Demo von Antifas beinahe zu Tode geprügelt worden wäre. Für COMPACT berichtet sie regelmäßig vom Prozess in Stuttgart-Stammheim. Alle Hintergründe zu diesem und weiteren Fällen finden Sie in COMPACT-Spezial Antifa – Die linke Macht im Untergrund. Hier mehr erfahren.

    _ Christiane Schmauder

    Neunter Prozesstag: Die ermittelnde Kriminaloberkommissarin (Kriminaltechnik) berichtete von ihren Besuchen bei den Geschädigten Andreas Ziegler und Jens Dippon. Schon allein die Tatsache, dass das Opfer Ziegler auch mehrere Tage nach der Tat noch immer in akuter Lebensgefahr schwebte und die Ärzte jederzeit mit seinem Ableben rechneten, macht deutlich, wie brutal der Überfall gewesen ist.

    Die Folgen des Angriffs

    Monate nach der Tat besuchte die Polizistin Andreas zu Hause und stellte auch hier fest, dass er nach wie vor unter schweren Beeinträchtigungen in Bezug auf seine Gedächtnisleistung und seine Sprachfindung litt. Aus diesem Grund verzichteten die Beamten auch auf eine Vernehmung, da sich der Geschädigte weder an die Tat, noch an die Zeit davor erinnern konnte und eine Vernehmung somit als nicht zuträglich eingeschätzt wurde.

    Die drei Opfern Jens Dippon, Ingo Thut und Andreas Ziegler (v.l.n.r.) leiden an den Folgen des Angriffs. Foto. Paul Klemm

    Mittlerweile ist bekannt, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen so nachhaltig sind, dass Ziegler die Schwerbehinderteneigenschaft zuerkannt bekommen hat. Ähnlich sieht es auch beim Geschädigten Dippon aus, der seit dem Überfall auf dem linken Auge auch heute noch nur fünf Prozent Sehfähigkeit hat. Das Leben der beiden wird nie mehr so sein wie vor dem Überfall. 

    Heiße Spur zur Antifa

    Ein Beamter der Spurensicherung berichtete, dass ihm Kleidungsstücke des Hauptangeklagten Joel P. übergeben worden seien. Es handelte sich dabei um eine Tüte, in der sich ein Sweatshirt und Arbeitshandschuhe befunden hätten. Diese habe er dann getrennt, im Sinne der Spurenhygiene getrennt, und beide Asservaten in verschiedene Tüten gepackt und schließlich kriminaltechnischen Untersuchung zugeführt. 

    Diese sichergestellten Kleidungsstücke stammenvon einer Personalienfeststellung am Tattag, in deren Verlauf der Angeklagte P. und vier weitere Beschuldigte kurz nach dem Angriff in unmittelbarer Tatortnähe aufgegriffen wurden.

    Alle fünf Verdächtigen entsprachen zum einen den Täterbeschreibungen und fielen zum anderen durch die vielen und witterungsuntypischen, mitgeführten Kleidungsstücke auf. Bei der Feststellung der Personalien fiel den Beamten auf, dass alle fünf bereits dem Staatsschutz als linksextremistische Straftäter bekannt waren. 

    Das Oberlandesgericht in Stuttgart-Stammheim. Foto: Christiane Schmauder

    Verteidigeranwalt Psaltrias bemängelte die Vorgehensweise der Sicherstellung der Kleidungsstücke, sowohl im Sinne der Beschriftung, als auch im Sinne der Spurenhygiene, und stellte die Theorie auf, dass die diese Kleidungsstücken zwei anderen Beschuldigten gehören würden, aber sowohl der Richter als auch die Staatsanwältin entkräfteten dies. 

    Auch Nebenklägeranwalt Mandic stellte fest, dass dieser Vortrag keinen Erfolg haben könne, da die an den Kleidungsstücken gefundene DNA zweifelsfrei dem Hauptangeklagten zugeordnet werden könne. Zudem seien noch DNA-Spuren der Opfer gefunden worden, sodass ein Täter-Opfer-Kontakt im Verlauf des Angriffs objektiv die einzige Erklärung sein könne. 

    Skurriles vor dem Gericht

    Derweil spielten sich skurrile Szenen vor dem Gerichtsgebäude ab. So hatte die sogenannte solidarische Prozessbegleitung der Sympathisanten der Angeklagten zuerst ihre Veranstaltung vor dem Gericht abgesagt. Ein entsprechendes Bild bot sich gegen 7:30 Uhr vor Gericht: Es waren kaum Absperrungen zu sehen, und vor dem Gericht stand niemand, bis auf einen Kastenwagen und einen Streifenwagen.

    Antifa-Stand vor dem Gericht, rot eingekreist der Hauptangeklagte Joel P. Foto: Christiane Schmauder

    Dies änderte sich kurz nach 8:00 Uhr, als ein silberner Transporter ein paar Antifa-Anhänger auslud, die trotz Abmeldung begannen, ihren Pavillon aufzubauen. Der Polizei-Einsatzleiter vor Ort konnte nur mit dem Kopf schütteln, ließ die Linken aber dann doch mit dem Argument der Versammlungsfreiheit gewähren. Letztendlich waren es weniger als zehn Teilnehmer, sodass sogar der Hauptangeklagte P. beim Aufbau seiner eigenen Solidaritätsaktion mithelfen musste…

    Der Prozess wird am 28.06.2021 fortgesetzt. 

    Nachtrag in eigener Sache: Entgegen der Falschaussage der Zeitung Kontext und einiger anderer linksextremistischer Seiten arbeite ich weder für noch mit der Jungen Freiheit zusammen. Dies ist eine der Lügen dieser sogenannten Berichterstattungen.


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